Ohne gültigen Führerschein mit Roller unterwegs
Geldstrafe für 54-Jährigen – Gericht moniert, dass sich Angeklagter nicht bessert
Mühldorf – Nicht recht wahrhaben wollten ein 54-jähriger Arbeiter aus dem südlichen Landkreis Altötting und sein Verteidiger, dass er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht haben soll. Zu diesem Vorwurf hatte er sich bei einer Verhandlung am Amtsgericht Mühldorf zu verantworten.
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