Unnötiger Vermittlungsdienst

von Redaktion

Nepp im Internet: Frau zahlt für Geburtsurkunde im Netz eine hohe Extra-Gebühr

Mühldorf – Dass sie auf einen solchen Nepp im Internet hereingefallen ist, ist der Mühldorferin etwas peinlich. Deshalb will sie auch nicht mit ihrem echten Namen in der Zeitung erscheinen. Sie will aber andere davor warnen, ebenfalls auf diesen fiesen Trick im Internet hereinzufallen, für den sie am Ende knapp 60 Euro mehr bezahlt hat, als nötig gewesen wäre.

Nennen wir die Geschädigte Marlies B. Die 32-Jährige wollte in dem Trubel rund um die Vorbereitungen ihrer Hochzeit im kommenden Herbst für sich und ihren Verlobten nur schnell die Geburtsurkunden besorgen. Weil ihr das spätabends einfiel, als die Standesämter der jeweiligen Geburtsorte längst geschlossen waren, und sie es einfach und unkompliziert haben wollte, ging sie dafür ins Internet. „Schließlich heißt es ja immer, deutsche Ämter wären digital“, sagt sie.

Onlinesuche brachte
sofort Treffer

Marlies googelte also nach „Geburtsurkunde beantragen“ und landete über die dort zuerst angezeigten Treffer bei einem Portal, das „Standesamt“ im Titel führte. Mit Deutschlandfarben im Logo und der Länderkennung „.de“ erschien ihr die aufgerufene Seite auf den ersten Blick als vertrauenswürdig. Noch dazu stand im Erklärtext „unbürokratisch und zeitsparend“ – genau das, was sie gerade bedurfte.

Für die Bestellung musste sie einige Felder mit ihren Daten und in einem zweiten Durchlauf mit denen ihres künftigen Ehemannes ausfüllen. Am Ende dieses Ausfüllmarathons klickte sie noch auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ – für jeweils 29,90 Euro – und beide Aufträge waren versendet. Die Bestätigungen dafür trafen in Windeseile in ihrem Mail-Postfach ein.

Nach dem Klick kam ein
„komisches Bauchgefühl“

„Kurz nach dem letzten Klick hatte ich plötzlich ein komisches Bauchgefühl“, erinnert sich die Mühldorferin. „Ich habe die Seite noch einmal aufgerufen und mir das Impressum angesehen.“ Das machte ihr Bauchgrummeln nicht besser. Denn dort war ein Firmensitz in Holland angegeben: „Das erschien mir dann doch eine seltsame Adresse für die Bestellung von deutschen Geburtsurkunden.“

Sofort schickte sie E-Mails zum Widerruf der beiden Bestellungen los. Nach einem Adressaten musste sie erst suchen, denn die Bestellbestätigungen waren von einem „Noreply“-Postfach gekommen, auf die sie gar nicht antworten konnte. Auf ihre Widerrufe erhielt sie trotz E-Mail an den Kundenservice der Firma mit Sitz in Holland keine Antwort.

Am nächsten Morgen rief sie bei der Polizei an und schilderte dem Beamten am Telefon, dass sie wohl auf einen Betrug hereingefallen sei. Der erklärte ihr, dass bis zu diesem Zeitpunkt ja noch nichts Entsprechendes passiert sei. Sie habe eine Dienstleistung beauftragt und solle abwarten, ob diese erbracht wird. „Erst, wenn ich die bestellten Geburtsurkunden tatsächlich nicht bekommen würde, könne ein Betrug vorliegen“, berichtet Marlies B.

Also wartete sie ab und ärgerte sich über ihren wahrscheinlichen Fehler. Nach gut einer Woche trudelte tatsächlich die Geburtsurkunde für ihren Verlobten ein. Absender war das für ihn zuständige Standesamt. „Immerhin wurde der Auftrag weitergeleitet“, kommentiert die 32-Jährige. Allerdings war diesem Brief eine Rechnung der Stadt über die Ausstellungsgebühr für die Geburtsurkunde in Höhe von zwölf Euro beigelegt.

Die für die Heirat nötige Geburtsurkunde der Braut war auch nach zwei Wochen Wartezeit noch nicht angekommen. Dafür aber eine Zahlungserinnerung der Firma, bei der sie die Urkunde online geordert hatte. Auf ihre weitere Reklamation an den angeblichen Kundenservice der Firma, dass sie noch immer auf Post von ihrem Standesamt warte, kam nur die nächste Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis auf eventuell anfallende Mahngebühren.

„Ich wollte nicht auch noch Mahngebühren bezahlen müssen oder es mit einem Inkassobüro zu tun bekommen“, sagt Marlies. Ebenso wenig wollte sie Anzeige erstatten und noch mehr Zeit und Geld an diese leidige Sache verschwenden. Zähneknirschend überwies sie den Betrag à 29,90 Euro pro Bestellung, nur um Ruhe zu haben. Dazu noch die zwölf Euro an das Standesamt.

Noch einmal zwölf Euro hat sie schließlich die Ausstellung ihrer eigenen Geburtsurkunde gekostet. „Die habe ich dann tatsächlich wieder online bestellt – und auch wenige Tage später zugeschickt bekommen“, erzählt sie lachend. „Bestellt habe ich sie online direkt beim Standesamt meines Geburtsortes – auf der Seite ,Digitales Rathaus‘“. Ihr Rat an alle, die auch eine Urkunde vom Amt benötigen: „Nur auf der Homepage der Stadt oder Gemeinde danach suchen, dort anrufen oder gleich selbst ins Rathaus gehen!“ Auf gar keinen Fall würde sie noch einmal ins Blaue hinein danach im Internet suchen.

Vor teuren Vermittlungsdiensten im Netz warnt aktuell auch die Verbraucherzentrale Bayern: „Ob Nachsendeauftrag bei der Post, Rundfunkbeitrag, Kindergeldantrag oder Führungszeugnis: Wer online nach entsprechenden Formularen sucht, landet nicht immer auf der Seite der zuständigen Stelle.“

Die Verbraucherzentrale erhalte derzeit zahlreiche Beschwerden über kostenpflichtige Online-Dienste, die scheinbar offizielle Formulare für Behörden oder öffentliche Stellen anbieten. Tatsächlich handele es sich häufig um Vermittlungsanbieter, die Anträge lediglich an die zuständigen Stellen weiterleiten.

Ein Blick ins Impressum
hilft, Geld zu sparen

„Die Seiten ähneln im Design stark den offiziellen Angeboten“, sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales der Verbraucherzentrale Bayern. „Da sie bei Suchmaschinen unter den ersten Treffern erscheinen, gehen viele Verbraucherinnen und Verbraucher davon aus, auf der Seite der zuständigen Stelle zu sein.“

„Wer über Suchmaschinen nach den entsprechenden Online-Anträgen sucht, sollte genau prüfen, ob er sich tatsächlich auf der offiziellen Seite der zuständigen Einrichtung befindet“, rät Halm. „Hinweise darauf können unter anderem die Internetadresse, das Impressum oder Preisangaben im Bestellprozess geben.”

Mittlerweile weiß Marlies B. auch, warum ihre Widerrufversuche keinen Erfolg hatten. Im „Kleingedruckten“, den AGBs der Firma, heißt es unter anderem: „Bitte beachten Sie, dass unsere vertraglich geschuldete Leistung automatisiert erfolgt und unmittelbar nach Auftragserteilung (Bestellung) vollständig erbracht ist. Ein Widerruf nach Auftragserteilung ist daher nicht mehr möglich.“

Was die Mühldorferin auch erst Tage nach der ganzen Aufregung auf der Seite der Firma entdeckt hatte, ist folgender Hinweis: „(…) dass Anträge bei den zuständigen Behörden im Internet und vor Ort kostenlos eingereicht werden können.“

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