Fehlende Ausgleichsfläche

von Redaktion

Für den Solarpark an der Mühldorfer Ostumfahrung fehlt die versprochene Ausgleichsfläche. Dies wurde bei einer Überprüfung festgestellt. Jetzt muss eine neue Lösung her, die im Stadtrat für Diskussionen sorgt.

Mühldorf – Die Idee, direkt neben einer PV-Freiflächenanlage an der kleinen Ostumfahrung Mühldorfs die erforderliche Ausgleichsfläche anzulegen, hört sich bestechend an. Auch Mühldorfs Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner fand das in der jüngsten Sitzung des Stadtrates „sinnvoll“. Stephan Schinko (Grüne) war davon allerdings nicht überzeugt. In Mühldorfs Norden gilt seit gut fünf Jahren bei der Bürgermeister-Boch-Straße der Bebauungsplan „Solarpark Ostumfahrung“. Für die PV-Freiflächenanlage, die dort steht, muss der Eigentümer eine Ausgleichsfläche schaffen. Die war in der Gemeinde Polling versprochen. Bei einer Überprüfung wurde aber festgestellt, dass der Investor diese Ausgleichsfläche „nicht umgesetzt“ hat, erklärte Weichselgartner. „Der Investor wurde deshalb zur Erfüllung seiner Pflicht aufgefordert.“

Doch da gibt es ein Problem: Das betreffende Grundstück in Polling wurde zwischenzeitlich verkauft. Von dem Käufer könne zwar verlangt werden, dass er die Ausgleichsfläche errichten und unterhalten muss, steht in der Beschlussvorlage. Allerdings hat der Eigentümer der PV-Anlage im Februar beantragt, die fällige Ausgleichsfläche jetzt zwischen der PV-Anlage und seinem Hof anzulegen.

Dazu müsste aber der Bebauungsplan auf Kosten des Eigentümers geändert werden. „Aus Sicht der Stadt ist es immer sinnvoll, dass Ausgleichsflächen im direkten Umfeld geschaffen werden“, sagte Weichselgartner. „Das ist keine schlechte Geschichte.“ Daher empfehle die Verwaltung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, einen entsprechenden Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Die Nähe sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, meldete sich Schinko zu Wort. In diesem Fall habe er aber Zweifel, ob das angedachte Grundstück dafür das Richtige sei. „Die Fläche zwischen der Anlage und den Hallen ist für Wiesenbrüter nicht geeignet“, befürchtete er.

„Die Untere Naturschutzbehörde wird das prüfen“, meinte Weichselgartner. Und auf Anfrage von Angelika Kölbl (SPD) betonte die Stadtbaumeisterin, dass der Investor auf jeden Fall eine Ausgleichsfläche schaffen muss.

Ohne weitere Diskussion schlossen sich die Stadträte schließlich der Empfehlung des Bauausschusses an und fassten einstimmig den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark Ostumfahrung“. Das Verfahren soll im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Alle Kosten für das Verfahren und für mögliche Gutachten muss der Investor übernehmen.

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