Hanf statt Leberkäs

von Redaktion

Neuer Laden in der ehemaligen Metzgerei Magg am Mühldorfer Stadtplatz

Mühldorf – Eineinhalb Jahre ist es her, dass die Metzgerei Magg am Stadtplatz geschlossen hat. In diesen eineinhalb Jahren versank der Laden in einem Dornröschenschlaf, noch immer mit dem Metzgers-Namenszug über dem Schaufenster.

In der vergangenen Woche herrschte in dem Ladenlokal plötzlich emsiges Treiben. Die Verkaufstheke und andere noch vorhandene Einrichtungsgegenstände wurden durch die Tür nach draußen gehievt. Danach wurde gehämmert, geschliffen und gebohrt. Wände geweißelt und neue, bodentiefe Regale aufgestellt – dekoriert mit dicken Seilen aus Hanf.

Zubehör für
den privaten Anbau

Aus der traditionellen Metzgerei wird ein etwas anderer Laden. Hier zieht Wenzel Cerveny mit einer Filiale seiner Ladenkette „Hanf.com“ ein. Am morgigen Donnerstag um 10 Uhr ist Eröffnung. Ab dann werden in der früheren Metzgerei also Hanfprodukte statt Leberkäs über die Ladentheke gereicht. Auf den 60 Quadratmetern werden rund 400 Produkte aus dem Rohstoff Hanf angeboten. Der Store wird von Montag bis Samstag geöffnet sein. „Das Sortiment reicht von Hanflebensmitteln wie Nudeln, Mehl, Pesto und Kaffee über Hanfsamen und Hanfproteine bis hin zu Cannabidiol-(CBD-)Produkten“, heißt es in der zur Eröffnung verschickten Pressemitteilung. „Ergänzt wird das Angebot durch Zubehör für den privaten Anbau.“

Hanf.com-Gründer Wenzel Václav Cerveny (64) ist in seiner Branche und darüber hinaus bekannt wie ein bunter Hund. Dank der harten Linie Bayerns gegen die Legalisierung von Cannabis hat er es zu einer gewissen Prominenz gebracht. In seinen Läden musste er schon mehrere Polizeirazzien über sich ergehen lassen. Die Polizei beschlagnahmte Cannabis-Setzlinge, die Staatsanwaltschaft verdächtigt Cerveny des unerlaubten Handels mit Cannabis.

Bekannt wurde Cerveny auch, weil er in Aschheim bei München eine Natur-Erlebnis-Welt mit Erde und anderen Produkten rund um Hanf betreibt. Dazu wollte er einen „Chill Out Club“ eröffnen. Doch die Gemeinde machte ihm einen Strich durch die Rechnung, weil sie „einen Spielplatz in unmittelbarer Nähe bauen ließ, um eine Anbau-Lizenz zu verhindern“, so Cerveny. Denn beim Konsum von Cannabis müssen gewisse Sicherheitsabstände, zum Beispiel zu Kinderspielplätzen, eingehalten werden. Mit dieser Aktion Aschheims schaffte es Wenzel sogar in die ZDF-„heute-show“, die ausführlich und mit mehr als nur einem Augenzwinkern über diese Posse berichtet hat. Einen Anbau-Club will Cerveny nicht mehr gründen.

Nun lässt sich der 64-Jährige also in der ehemaligen Metzgerei Magg am Stadtplatz nieder. Mit diversen Hanfprodukten wie Kleidung und Ölen, die auch in Bayern längst völlig legal und ohne Aufregung verkauft werden dürfen.

Cerveny sieht die Ansiedlung seiner Filiale am Stadtplatz auch als Investition in die Belebung innerstädtischer Handelsstrukturen. „Ich habe noch nirgendwo ein so positives Echo auf eine unserer Eröffnungen erlebt wie hier in Mühldorf“, berichtet der Geschäftsmann strahlend. Seit er am Werkeln ist, hätten schon etliche Passanten und Nachbarn vorbeigeschaut.

Christian Kühl, 1. Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Mühldorf, hat schon vorbeigeschaut. „Die Aktionsgemeinschaft freut es, dass es mit dem neuen Laden wieder einen Leerstand weniger am Stadtplatz gibt“, sagt er. Es werde sich zeigen, wie die Kunden die für Mühldorf neue Geschäftsidee annehmen.

Die Stadt Mühldorf hat keine Bedenken wegen der Ansiedlung des Hanfladens. „Es handelt sich um ein bereits in anderen Städten etabliertes Filialkonzept“, teilt die Stadt auf Nachfrage mit. „Mit seinem speziellen Sortiment trägt der Laden zur Angebotsvielfalt am Stadtplatz bei und bereichert den Branchenmix.“

Die Neueröffnung in Mühldorf kommt gerade rechtzeitig für den internationalen Cannabis-Tag am 20. April: Weltweit treffen sich Menschen zum gemeinsamen Cannabiskonsum und feiern ihn. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zwar auch in Deutschland teillegalisiert, Konsumenten in Bayern müssen sich aber an strenge Regeln halten: privat und öffentlich nicht in unmittelbarer Gegenwart oder Nähe und Sichtweite von Minderjährigen; nicht in Sportstätten und Fußgängerzonen.

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