Der Rapper KC Rebell unterbrach sein Konzert in Wasserburg. Foto Jensen
Mühldorf/Wasserburg – Ein 20-Jähriger aus dem westlichen Teil des Landkreises Mühldorf hatte am Dienstag einen Termin bei Amtsrichter Dr. Christoph Warga. Nach einem Vorfall in einer Wasserburger Diskothek war er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, saß wie versteinert auf der Anklagebank.
Wie Staatsanwalt Alexander Fischer aus der Anklageschrift verlas, befand sich der Angeschuldigte am 6. April 2025 auf einem Konzert in einer Wasserburger Diskothek. Bei einem Gerangel gegen 1.42 Uhr soll er einem anderen Mann eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihn schwer verletzt haben.
Mehrere Frakturen
rund ums Auge
Der Geschädigte „erlitt Frakturen der linken Stirnhöhle, der linken Augenhöhle, des linken Kieferhöhlenknochens und des Nasenbeins“, so der Staatsanwalt. Dazu Platzwunden am Kopf sowie am linken Augenlid und eine Gehirnerschütterung. Der Verletzte musste operiert werden und stationär im Krankenhaus bleiben. Er war rund drei Wochen krankgeschrieben.
Diesen Tatvorwurf bestritt der Angeklagte, er habe weder eine Flasche geworfen, noch mit einer zugeschlagen, erklärte sein Anwalt Axel Reiter. Auf Nachfrage von Richter Warga berichtete der 20-Jährige von den fraglichen Stunden in der Diskothek.
Er habe mit Freunden seinen 19. Geburtstag gefeiert, erzählte der Beschuldigte. Erst noch zu Hause sei man schnell auf die Idee gekommen, in den Club nach Wasserburg zum Konzert des Rappers KC Rebell zu gehen. Daheim habe er mit zwei Kumpels und einer Flasche Cognac „vorgeglüht“, im Club mit sechs Leuten eine Flasche Wodka geleert, dazu noch ein paar Bier und Mischgetränke. Mit 2,06 Promille sei er „gut dabei“ gewesen, aber noch „relativ klar bei Verstand“. Nachdem um halb zwei Uhr nachts der Rapper die Bühne betrat, wurde es eng auf der Tanzfläche, wo auch der jetzt Angeklagte stand. „Eine Person vor mir hat mich mehrmals mit dem Ellbogen angeschubst, ich hab zurückgeschubst“, beschrieb er die Situation. „Da drehte sich diese Person zu mir um und ich habe gefragt: ‚Was ist das Problem?‘“ Statt einer Antwort habe er einen so heftigen Stoß bekommen, dass er mehrere Meter rückwärts getaumelt und auf dem Boden gelandet sei.
Nachdem er sich wieder hochgerappelt habe, habe sich eine Person von der Seite auf ihn gestürzt und sei mit ihm zu Boden gegangen. Eine Flasche habe er dabei nicht in der Hand gehabt. Gleich darauf sei er von der Security hochgezogen, in den Schwitzkasten genommen und aus dem Club geführt worden. Er meinte, seinen „Kontrahenten“ unter den vom Gericht geladenen Zeugen erkannt zu haben.
Sechs Zeugen – Freunde des Angeklagten und des Verletzten – waren geladen, um etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Doch sie konnten dem Vorsitzenden Richter, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger nicht weiterhelfen. Die einen hatten entweder nichts mitbekommen oder sie konnten sich an gar nichts mehr erinnern. Schließlich sei der Vorfall schon „ewig“ her und bis auf eine Zeugin hätten alle viel Alkohol konsumiert. Einer hatte Glas splittern hören, wusste aber nicht, woher das kam. Eine konnte sich an den Angeklagten und sein auffällig gemustertes Hemd erinnern.
Auch das „Opfer“ selbst, ein mittlerweile 21-jähriger Wasserburger, wusste so gut wie nichts zur angeklagten Tat beizutragen. Den Beschuldigten erkannte er nicht, konnte sich nicht daran erinnern, ihm bei dem Konzert im Club begegnet zu sein. „Es war eng auf der Tanzfläche, ich wurde gestoßen und hab mich umgedreht“, so der Zeuge. „Ich bin gefallen und im Krankenwagen wieder aufgewacht.“ Woher diese Teilamnesie komme, fragte Verteidiger Reiter. Das wisse der Zeuge nicht, sturzbesoffen sei er nicht gewesen. Erst Tage später hatten ihm Freunde berichtet, er hätte eine Flasche an den Kopf bekommen. Von wem die gekommen sei, habe keiner gewusst.
Eine Freundin (23) des Angeklagten wurde in dieser Nacht selbst Opfer einer Flasche: „Ich wurde angestresst und hab zurückgeschubst, dann flog mir aus dem Dunkeln eine Flasche an den Kopf.“ Danach hatte sie eine blutende Platzwunde über dem Auge.
Der Rapper hatte auf der Bühne das Getümmel kurz nach Beginn seines Konzertes mitbekommen. Daran konnten sich die Zeugen erinnern. KC Rebell habe abgebrochen und in die Menge gefragt: „Was ist da los?“ Daraufhin habe seine Security den Verletzten und den jetzt Angeklagten sofort vor die Tür gesetzt.
Nach dieser unergiebigen Beweisaufnahme blieb Staatsanwalt Fischer nichts anderes übrig, als auf Freispruch zu plädieren. „Der angeklagte Sachverhalt hat sich in der Verhandlung nicht bestätigt“, so Fischer. „Wir haben alle angehört, nicht einer hat einen Schlag gesehen.“ Der Forderung nach Freispruch schlossen sich ohne weitere Ausführungen auch Verteidiger und Angeklagter an.
Angeklagter kann Gericht als freier Mann verlassen
Richter Wargas Urteil lautete dementsprechend: Freispruch. Der Angeklagte habe die Tat bestritten, und das sei vom Gericht „nicht mit hinreichender Sicherheit zu widerlegen“, begründete Warga seine Entscheidung. „Die Gläser flogen etwas tief in dieser Nacht“, so der Richter. Der vor ihm sitzende Beschuldigte sei schnell als Täter ins Visier gekommen, nach Varianten hätten die Ermittler nicht gesucht. Eventuell habe das an dessen auffälligem Hemd gelegen, das in Zukunft wohl nicht mehr „erste Wahl beim Diskothekenbesuch“ sein werde, schmunzelte Warga.
Erleichtert konnte der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen. Vor der Tür lag er sich mit Familie und Freunden in den Armen.