Keinen Präzedenzfall schaffen

von Redaktion

Antrag im Bauausschuss Kommt Mode in Mühldorfs leer stehendes Möbelhaus?

Mühldorf – Im Herbst 2024 verabschiedete sich das Möbelhaus Opti-Wohnwelt aus Mühldorf. Im Juli 2024 hatte die unterfränkische Opti-Wohnwelt-Gruppe Insolvenz angemeldet. Seither steht das Gebäude an der Rheinstraße, gegenüber von Mühldorfs Gefängnis, leer.

Jetzt wurde im Bauausschuss über eine neue Nutzung der Immobilie beraten. Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf „Nutzungsänderung des bestehenden Möbelhauses in ein Modehaus zum Verkauf von Kleidung/Schuhen/bekleidungsnahen Sortimenten in der Rheinstraße“ vor. Dabei geht es um eine Fläche von 7.750 Quadratmetern auf zwei Etagen.

Grundsätzlich freue sich die Stadt über jeden beseitigten Leerstand, wie Bürgermeister Michael Hetzl (UM) und Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner erklärten. Allerdings würde in diesem Fall lediglich eine bereits in Mühldorf ansässige Modekette in das leere Möbelhaus umziehen, was einen Leerstand an anderer Stelle der Stadt schaffen würde.

Außerdem gelte an der Rheinstraße der Bebauungsplan „An der Altöttinger Straße“. Und in diesem wurde 2019 zum Schutz der Innenstadt festgeschrieben, dass „keine weiteren Gewerbebetriebe für Mühldorf konkret innenstadtrelevante Waren verkaufen dürfen“, erläuterte Weichselgartner. Was Mode angeht, gelte in diesem Baugebiet zum Beispiel für den Modepark Röther Bestandsschutz.

„Vorrangiges Ziel ist der Schutz der Mühldorfer Innenstadt vor Verödung, Leerstand und einem Verlust an Attraktivität“, so die Stadtbaumeisterin.

Dafür brauche es auch den Einzelhandel. Am Stadtplatz herrschten für Einzelhändler – mit begrenzten Ladenflächen in denkmalgeschützten Gebäuden und knappem Parkplatzangebot – schwierigere Rahmenbedingungen als für Konkurrenten außerhalb der Innenstadt. Der Innenstadthandel mache den Stadtplatz aber attraktiv für Kunden und Besucher.

Weichselgartner: „Der Schutz der Innenstadt ist für die Kreisstadt von höchster Priorität.“ Das werde im Sinne der Städtebauförderung auch von der Regierung von Oberbayern unterstützt. Gemäß Bebauungsplan „An der Altöttiner Straße“ ist die beantragte Nutzungsänderung unzulässig, so das Fazit der Stadtverwaltung. Dem Bauausschuss wurde deshalb vorgeschlagen, diesen Antrag abzulehnen. Zu dem Antrag hatte es zwischen Stadt und Vermieter der Immobilie Vorgespräche gegeben. Eigentlich war man davon ausgegangen, dass die Position der Stadt klar sei.

Trotzdem wurde der Antrag gestellt. Noch dazu in ungewöhnlicher Schärfe formuliert, so Weichselgartner. „Wenn wir hier eine Ausnahme machen, dann müssen wir es überall“, gab Hetzl zu bedenken. „Das wäre bereits abgelehnten Bewerbern gegenüber nicht fair. Es wäre ein Präzedenzfall und ein Einknicken der Stadt.“ Mühldorfs Wirtschaftsreferentin Karin Zieglgänsberger (UM) war voll und ganz der Meinung der Verwaltung: „Wir wollen die Innenstadt beleben und nicht 200 Meter vom Modepark das gleiche Angebot ansiedeln.“

Auch Dr. Matthias Kraft (Grüne) schloss sich dieser Beurteilung an. „Der Stadtplatz muss leben“, unterstrich Gottfried Kirmeier (SPD). Trotzdem müsse man sich eine Verwendung für dieses große Möbelhaus überlegen. Dr. Reinhard Wanka (UM) plädierte dafür, „klare Kante“ zu machen.

Der Bauausschuss lehnte schließlich einstimmig die beantragte Nutzungsänderung ab.

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