Mit 90 Messerstichen attackiert

von Redaktion

64-Jähriger verstirbt in Neuötting – Täter will bedroht worden sein

Traunstein/Neuötting Offenbar wie von Sinnen stach ein 51-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf einen 64-jährigen Arbeitskollegen am Morgen des 23. Juni 2025 auf dem Balkon einer Werkswohnung in Neuötting 90-mal ein. Das Opfer verblutete. Vor dem Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler behauptete der möglicherweise psychisch kranke Angeklagte, von dem 64-Jährigen bedroht und erpresst worden zu sein. Der Prozess wird heute, Montag, 20., und morgen, Dienstag, 21. April, jeweils um 9 Uhr, fortgesetzt.

Die Leitstelle Traunstein wurde damals gegen 6.55 Uhr über die Auseinandersetzung mit einem Messer in der Wohnung informiert. Ein Notarzt konnte wenig später nur mehr den Tod des Opfers feststellen. Der Tatverdächtige war zunächst geflüchtet, konnte jedoch noch in der Nähe der Wohnung widerstandslos festgenommen werden – mit blutverschmierter Kleidung und mit dem blutigen Messer in der Hand, wie sich Polizeizeugen erinnerten. Eine Polizistin beschrieb den 51-Jährigen bei der Festnahme als „ruhig und sehr gelassen“. Den Notruf gewählt hatte ein Bäckermeister, dem die beiden Mitbewohner vor dem Geschäft hilfeschreiend mit Rufen nach der „Polizei“ entgegengelaufen waren.

Staatsanwältin
geht von Mord aus

Staatsanwältin Lisa Grindinger geht von einem Mord aus Heimtücke aus, sei der 64-Jährige doch bei der unvermittelten Messerattacke von hinten auf dem Balkon arg- und wehrlos gewesen. Der von Rechtsanwalt Jörg Zürner aus Mühldorf verteidigte 51-Jährige beteuerte gestern: „Es hat einen Unfall gegeben.“ Der 64-Jährige habe zwei Tage vorher von ihm 40.000 Sloty (umgerechnet rund 9.400 Euro) verlangt und ihm Angst gemacht, er würde ihm ansonsten „ins Knie bohren“.

Am Morgen habe man zusammen Kaffee getrunken. Dabei sei er mit dem 64-Jährigen wegen des Geldes wieder in Streit geraten. Er sei „sehr wütend“ geworden, sei auf die Toilette und habe auf dem Rückweg in der Küche ein Messer mitgenommen. Auf dem Balkon habe er dann zugestochen, wie oft, wisse er nicht. „Das war’s. Ich bereue sehr, was passiert ist und schäme mich dafür.“

Das genügte dem Schwurgericht nicht. Auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters schilderte der Angeklagte, er habe seit zwei bis drei Wochen mit den Kollegen zusammengewohnt – je nach Arbeitsstelle mal in Eggenfelden, mal in Neuötting. Der 64-Jährige habe ihm vorgeworfen, seine Tochter geschwängert zu haben und von ihm Unterhalt verlangt.

Beim psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, hatte der 51-Jährige nach Worten Zieglers eine völlig andere Geschichte rund um einen Zigarettenschmuggel präsentiert. Außerdem sollten es die drei Mitbewohner auf seinen Lohn abgesehen haben.

Die Zeugen wiederum erzählten Ziegler zufolge etwas völlig anderes. „Was soll ich glauben?“, stellte der Vorsitzende Richter in den Raum. Die Antwort lautete: „Das, was ich heute sage.“ Auf Fragen nach Details wich der 51-Jährige aus und meinte dutzende Male: „Daran kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern.“ Viele Fragen galten der gestern erstmals überhaupt von dem 51-Jährigen vorgebrachten „psychiatrischen Erkrankung“. Er erwähnte, in der Kindheit behandelt worden zu sein, ebenso während der einjährigen Haftzeit 2024/2025 in Polen und auch aktuell in der Untersuchungshaft. Seit zehn Jahren wollte er – wie am Tatmorgen – regelmäßig „Stimmen“ gehört und Wachträume erlebt haben. Auch davon hatte er in zwei Untersuchungen gegenüber Dr. Eberl kein Wort erwähnt. Die Begründung des Angeklagten: „Jedem erzähle ich das nicht.“

Der Vorsitzende Richter verwies auf Angehörige des getöteten 64-Jährigen hinten im Sitzungssaal: „Sie wollen wissen, warum der Geschädigte gestorben ist. Sie erzählen beim Gutachter eine Geschichte, bei uns eine zweite. Jetzt kommen Sie mit den Stimmen, über die Sie vorher auch nicht berichtet haben. Was sollen wir davon halten?“

Der 51-Jährige redete sich erneut auf die „Stimmen“ heraus: „Jetzt werde ich behandelt und höre die Stimmen nicht.“

Spuren des Dramas
festgehalten

Zwei Polizistinnen erreichten die Tatwohnung damals als Erste. Sie hielten die Spuren des blutigen Dramas in Fotos fest. An fast jeder Wand in allen Räumen befand sich Blut, der Tote lag hingestreckt auf dem Bauch in der Badezimmertür. Die Sachverständige Dr. Barbara Stöttner vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München wird die zahllosen Verletzungen im Hals-, Schulter- und Brustbereich noch erläutern und versuchen, den Tathergang zu rekonstruieren.

Einer der Mitbewohner (52) sprach von einem „Schock“. Er habe gesehen, wie der Angeklagte nach der Rückkehr von der Toilette auf den Kollegen eingestochen habe. Der habe laut geschrien: „Helft mir, helft mir.“ Ihm selbst sei dunkel vor Augen geworden. Als er den 51-Jährigen wegschieben wollte, habe ihn dieser in den Bauch geschlagen und getreten. Er habe sich gefürchtet und sei weggelaufen, so der 52-Jährige. Von den Versionen des Angeklagten mit den 40.000 Sloty und dem Zigarettenschmuggel habe er nie gehört, betonte der Zeuge.

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