Mühldorf – In den bayerischen Amtsgerichten hält zunehmend mehr Transparenz Einzug. Das Amtsgericht Mühldorf zählt zu den Vorreitern und lud alle Schulen des Landkreises zu einer Informationsveranstaltung ein, die einen Verfahrensablauf im Bereich der Strafjustiz vermittelte und sich mit dem Thema „Handy“ befasste.
Richterin Dr. Angela Miechielsen ist als Pressesprecherin für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. Sie griff bei ihrem Vortrag auf ihre vielfältigen Erfahrungen aus dem Pressebereich des Oberlandesgerichts München zurück. Miechielsen, gebürtige Altöttingerin, skizzierte den Ablauf eines Strafverfahrens über Polizeiermittlung, Telekommunikationsüberwachung, Untersuchungen, DNA-Spuren, Hausdurchsuchung, Observationen, Zeugenvernehmungen und Ähnliches sowie den Ablauf einer Strafverhandlung.
Für die Urteilsfindung seien nicht nur der gesetzliche Strafrahmen maßgeblich, erheblich sei auch das Vorleben beziehungsweise Vorstrafen, die Folgen der Tat – etwa wie schwer das Opfer beeinträchtigt ist, das Nachtatverhalten und Ähnliches.
Tiefer stieg die Richterin in das Thema Jugendstrafrecht ein. Bei Jugendlichen vom 14. bis 18. Lebensjahr stehe der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Sanktionen sind unterschiedlichster Natur, vom verpflichtenden Lesen von Goethes „Faust“ über Extrembergwandern bis Arrest, Ableistung von Sozialstunden und Ähnlichem.
Sind Straftäter zum Strafzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahre alt, entscheidet das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Die Staatsanwaltschaft kann in Mühldorf das Schöffengericht für Erwachsene oder das Jugendschöffengericht anrufen. Je nach Schwere der Tat werden die meisten Fälle in Einzelrichterverfahren entschieden. In Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium hat das Justizministerium eine Broschüre zum Thema „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ mit Informationen für Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte entwickelt. Mit einem Streifzug durch die Deliktanfälligkeit der Handynutzung vermittelte Dr. Miechielsen anhand von Beispielen Einblick in die Gefährlichkeit, sich strafbar zu machen. Dass allein schon der Besitz von kinderpornografischen Schriften oder Bildern Sanktionen nach sich zieht, ist vielen Jugendlichen nicht bewusst. Ebenso wenig bekannt ist, dass eine halbstaatliche Organisation in Amerika derlei Chatverkehr kontrolliert und Anhaltspunkte für strafwürdigen Datenverkehr an das Bundeskriminalamt weiterleitet und dieses Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden mit Ermittlungen beauftragt.
So kommt es immer wieder vor, dass auch im Landkreis Mühldorf unvermittelt die Polizei vor der Tür steht, eine Hausdurchsuchung vollzieht und Handys, Tablets, Laptops und Ähnliches beschlagnahmt und auswertet. Nur sofortiges Löschen von fraglichen Videos und Bildern bewahre vor Strafe.
Amtsgerichtsdirektor Stephen Kroner beleuchtete den Umgang mit Handys als Werkzeug und griff einen Fall aus der Praxis zur Veranschaulichung auf. Ein Schüler bedrohte einen anderen so massiv, dass dieser sich mit einem Gewaltschutzantrag an das Amtsgericht wandte, dem stattgegeben wurde und dem Absender bei Strafandrohung untersagt wurde, den Bedrohten anzusprechen. Als erste Maßnahme greife die Handywegnahme, darin war sich die Lehrerschaft einig. Aus Erfahrung berichteten Lehrer, dass Hinweise von uniformierten Polizeibeamten von den Schülern ernster genommen werden als die des Lehrkörpers. Den gleichen Effekt erwarte man, wenn Richter vor die Klasse treten. Die Pressesprecherin bot den Schulen an, sich für jeweils eine Unterrichtsstunde zur Verfügung zu stellen.
Die teilweise verpflichtende „Verfassungsviertelstunde“ streifte Dr. Miechielsen am Rande. Sie habe weniger mit der Justiz zu tun, wohl würden aber die Juristen auch dafür einspringen.
Obwohl die Begrenzung von Handynutzung bei Kindern momentan in aller Munde ist, stießen Informationen an die Eltern auf wenig Gehör, beklagte eine Mühldorfer Lehrerin. Einladungen zu gezielter Aufklärung, Beratung und Sensibilisierung würden kaum angenommen.
Sie verhehlte nicht, dass auch Lehrer nicht immer auf dem neuesten Stand sind, etwa bei der Vielfalt von Online-Spielen. Auch dort lauerten Gefahren, beispielsweise fänden sich hier immer wieder Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen, wie Hakenkreuze, Fahnen oder Parolen.
Die jahrzehntelange Übung, dass Schulklassen Gerichtsverhandlungen besuchen, habe sich nach Ansicht der Anwesenden bewährt und sollte unbedingt fortgesetzt werden. Einig waren sich alle, dass die Vor- und Nachbereitung den Gewinn dieser Erfahrung deutlich steigern.
Die Amtsgerichtsvertreter baten darum, die Schüler zur Ruhe und Ordnung im Gerichtsgebäude anzuhalten. Eine frühzeitige Anmeldung für einen Verhandlungsbesuch lohnt sich.