Vortrag beim Heimatbund Tüßling
Tüßling – Die Tüßlinger Schlossbesitzer waren einstmals auch Hofmarksherren. Sie übten die niedere Gerichtsbarkeit aus, welche alle Vergehen, außer Prozesse um Eigentum (Gantprozesse) und Schwerverbrechen (Malefizverbrechen) umfasste. Das Verhörsprotokoll-Buch des Tüßlinger Hofmarksrichters von 1686