Vortrag beim Heimatbund Tüßling

von Redaktion

Tüßling – Die Tüßlinger Schlossbesitzer waren einstmals auch Hofmarksherren. Sie übten die niedere Gerichtsbarkeit aus, welche alle Vergehen, außer Prozesse um Eigentum (Gantprozesse) und Schwerverbrechen (Malefizverbrechen) umfasste. Das Verhörsprotokoll-Buch des Tüßlinger Hofmarksrichters von 1686 bis 1689 – zurzeit der Familie der Grafen von Wartenberg als Schlossherren – gibt einen Einblick in diese Fälle der niederen Gerichtsbarkeit, und damit auch einen Einblick in das Leben von Bürgern, Handwerkern und Bauern im Markt und der Hofmark Tüßling vor 340 Jahren. Aus heutiger Sicht muten die „Vergehen“, zum Beispiel „ohne Ursach mit ainem Standt Rigl ainen Pällen geschlagen“, recht sonderbar an. Auch die Strafen wären heute undenkbar – so wurden Männer mit dem Stehen an der Schandsäule und Frauen mit dem Anlegen der Schandgeige bestraft. Alfred Rzehak vom Tüßlinger Heimatbund geht in einem Vortrag auf die damalige Hofmark Tüßling und ihre Gerichtsbarkeit ein, zeigt exemplarisch Fälle der damaligen Rechtssprechung und erläutert, auf welchen Grundlagen diese Rechtssprechung beruhte. Der Vortrag findet heute, Donnerstag, um 19 Uhr im Geschichtsbahnhof Tüßling statt. Der Eintritt ist frei.

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