Newcastle-Krankheit: Neue Grenzen für die Überwachungszone

von Redaktion

Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen mehr

Mühldorf – Ab Sonntag fallen Teile der bisherigen Überwachungszone weg, die wegen des Ausbruchs der Newcastle-Krankheit eingerichtet wurden. Weiter in der Überwachungszone liegen dann Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-St. Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen sowie das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen und unbebaute Gebiete der Gemeinde Schönberg. Der größte Teil der Stadt Neumarkt-St. Veit liegt ab dann nicht mehr in der Überwachungszone.

Dass dennoch im Norden des Landkreises eine Überwachungszone sowie eine kleine Schutzzone an der Landkreisgrenze bestehen bleiben, liegt an den Ausbrüchen im benachbarten Landkreis Rottal-Inn. Diese hatten ebenfalls Restriktionszonen zur Folge, die nach wie vor bis in den Landkreis Mühldorf hineinragen. Eine Aufstallpflicht gilt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und im Amtsblatt auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am Sonntag in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.

Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das Formular zur Meldung kann unter www.lra-mue.de/gesundheit-tiere-lebensmittel/veterinaeramt-und-lebensmittelueberwachung/informationen-fuer-gefluegelhalter/ heruntergeladen werden. Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) verfügbar.

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