Bahnausbau: Schwindegg äußert Bedenken

von Redaktion

Die Gemeinde Schwindegg hat ihre Stellungnahme zum zweigleisigen Bahnausbau beraten. Hauptkritikpunkte sind die geplanten Bahnstrommasten nahe der Goldachsiedlung, der Lärmschutz sowie ein gefordertes Schadenmonitoring. Der Gemeinderat hat der von einem Anwalt formulierten Stellungnahme mit großer Mehrheit zugestimmt.

Schwindegg – Zum Thema Planfeststellungsverfahren der Bahn für den zweigleisigen Bahnausbau ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing gab es eine weitere aufrüttelnde Sitzung im Gemeinderat in Schwindegg. Die Gemeinde hatte zwischenzeitlich ihre Stellungnahme zur Einreichung bei der Bahn von ihrem Rechtsanwalt ausformulieren lassen und stellte sie dem Gemeinderat zur Diskussion vor.

Weichenstellung für den
Bahnübergang Allersheim

Zum Thema Bahnstromleitungen wurde bemerkt, dass die zum Teil 22 Meter hohen Masten in den Planungsunterlagen nicht genau gekennzeichnet seien. Masten sollen im Bereich der Goldachsiedlung nur in sieben Metern Abstand von den Grundstücksgrenzen stehen. Hier forderte die Gemeinde eine Umplanung. Die 110-kV-Leitungen sollen nicht derart nah an den Häusern der Bürger gebaut werden. Außerdem würden bedrohte Vogelarten im Gemeindegebiet nisten, die durch die Starkstromleitungen in Gefahr seien.

Das Thema Lärmschutz wird derzeit von einem Fachbüro geprüft. Dabei wird überprüft, ob der Lärmschutz ausreichend ist. Weil dies einige Zeit in Anspruch nimmt, wurde eine Fristverlängerung über den Stichtag 4. Mai hinaus beantragt. Ein bahnbegleitender Geh- und Radweg in Richtung Dorfen, wie in Richtung Ampfing wurde aus der Bevölkerung gefordert. Wege, die für den Betrieb der Bahnanlage nötig sind, könnten dafür ausgebaut werden.

Die Schließung des Bahnübergangs Allersheim wurde in der Stellungnahme noch einmal aufgegriffen, bis hin zur Lösung mit dem Längsweg bis Allersheim. Die Transparenz mit Blick auf die Kosten der Varianten sei nicht erkennbar, so die Schlussfolgerung des Anwalts. Den Grünen im Gemeinderat, Hermann Hager und Rudolf Schmidhuber, ging diese Formulierung nicht weit genug. Sie forderten eine konkreter ausgestaltete Formulierung und eine Fristverlängerung. Hermann Hager griff auf seine Erfahrung durch die Auseinandersetzung um den Bau der Autobahn zurück. „Was nicht enthalten ist, ist weg. Da sind Juristen knallhart“, gab er zu Bedenken. Altbürgermeister Dr. Karl Dürner (BLS) fand die Stellungnahme der Gemeinde ausreichend formuliert.

Beim Bau einer Brücke wäre die Gemeinde auf sich allein gestellt und könnte sie nicht zahlen. Die Gemeinde wäre nur ein Verzögerer. Ingrid Obermeier-Osl (CSU) befürchtete: „Dann haben wir nicht einmal den Längsweg und können nichts mehr machen.“ Bürgermeister Roland Kamhuber merkte an, für eine andere Alternative sei an der Stelle zu wenig Verkehr. Rudolf Schmidhuber argumentierte, Kloster Moosen und Wasentegernbach bekämen eine Überführung, dort sei nicht mehr Verkehr.

Hermann Hager wollte den Passus um den Längsweg noch einmal mit dem Rechtsanwalt diskutieren. Bürgermeister Roland Kamhuber verwies auf die Entscheidung, auf die sich der Rat in zwei Sitzungen bereits geeinigt hatte. Die weiteren Punkte der Stellungnahme betrafen die Unterführung in der Isenstraße, die Ablehnung der Kosten für eine Grundwasserwanne seitens der Gemeinde, die Umverlegung von Regenwasserkanälen im Bahnhofbereich und das Thema Erschütterungsgutachten und Schadenmonitoring. Die Gemeinde forderte unter anderem ein Monitoring, um auftretende Schäden, zum Beispiel an der Kläranlage, frühzeitig erkennen zu können. In seinem Beschluss einigte sich der Gemeinderat auf die Stellungnahme des Rechtsanwalts mit 11:2.

Einwendungsfrist
nur noch bis 4. Mai

Die Einwendungen der Gemeinde wurden fristgerecht eingereicht. Es wurde noch einmal darauf verwiesen: Die Stellungnahme der Gemeinde entbindet die Bürger nicht davon, sich selbst um die Stellungnahme und Einwendung für ihre Belange zu kümmern. Die Einwendungsfrist läuft nur noch bis 4. Mai.

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