Mühldorf/Waldkraiburg – Mit 95 Jahren ist sie zum ersten Mal vor Gericht. Die Frau aus dem Landkreis Mühldorf sitzt neben ihrer Verteidigerin auf der Anklagebank vor dem Amtsgericht Mühldorf. An den Tag, an dem sie Fahrerflucht begangen haben soll, erinnert sie sich noch gut. Sie weiß, wie sie im Juli 2025 vom Parkplatz in der Berliner Straße in Waldkraiburg ausparkte, in Richtung der Apotheke fuhr und dann in die Braunauer Straße einbog. Dass sie dabei in einen parkenden Passat gestoßen sein soll, dem widerspricht die 95-Jährige jedoch.
Beim Ausparken in
anderes Auto gefahren
Staatsanwältin Vera Wagner legt der Angeklagten zur Last, dass sie beim Ausparken in den hinter ihr stehenden VW Passat gefahren sei, den Unfall hätte bemerken müssen, aber dann Fahrerflucht begangen habe. Beim anderen Auto sei ein Schaden in Höhe von rund 2.700 Euro entstanden.
Für die Tat sei ein Strafbefehl erlassen worden, erklärt Richter Florian Greifenstein: „Die Angaben darin passen jedoch nicht. Hier wird etwas verwechselt.“ Deswegen habe die Angeklagte gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, so der Richter. Und befindet sich nun auf der Anklagebank. Verteidigerin Veronika Schönsteiner erklärt, dass ihre Mandantin am betroffenen Tag in Waldkraiburg in der Berliner Straße unterwegs gewesen sei. „Sie sagt aber, dass sie nirgendwo angefahren ist.“ Das Auto der Angeklagten sei untersucht worden. Die Ergebnisse würden nicht mit den Angaben im Strafbefehl übereinstimmen, so die Verteidigerin.
Im Gerichtssaal wird eine Skizze vom Unfallort gezeigt. Darauf zu sehen: ein Auto, das längs zur Straße parkt (geschädigtes Auto) und eines, das senkrecht zur Straße steht (Auto der Angeklagten). Laut der Skizze müsste das Auto der Angeklagten mit der hinteren rechten Seite gegen das längs parkende Auto gefahren sein. Schäden seien jedoch an der linken, also an der hinteren Fahrerseite festgestellt worden.
Die Angeklagte erinnert sich an das Geschehene: „Ich wollte ausparken und bin kurz stehen geblieben, um Autos vorbeizulassen.“ Dann habe sie nach rechts eingeschlagen, habe ausgeparkt und sei in Richtung Bäckerei Bachmaier gefahren, dann nach links abgebogen. Auf der Skizze ist es demnach falsch eingezeichnet, erklärt Richter Greifenstein. Die Angaben der Frau würden jedoch mit dem wahrscheinlichen Unfallhergang zusammenpassen.
Dennoch müsse nun noch geklärt werden, ob der Schaden an der hinteren linken Seite beim Auto der Angeklagten mit den Schäden am längs parkenden Auto zusammenpasse und ob die Angeklagte den Unfall bemerkt habe, erklärt Richter Greifenstein. Auch Verteidigerin Schönsteiner räumt ein, dass die Schilderungen ihrer Mandantin mit den Ergebnissen der Untersuchung zusammenpassen würden. Richter Greifenstein ergänzt, dass es zudem einen Zeugen gebe, der den Unfall beobachtet habe, und dieser der Angeklagten auch Zeichen zum Stehenbleiben gegeben habe. „Meine Mandantin hat aber nicht bemerkt, dass jemand gewunken hätte“, sagt Schönsteiner. „Sonst wäre ich ja ausgestiegen und hätte gefragt, was er will“, ergänzt die Angeklagte.
Zudem habe der Zeuge die Angeklagte als mit hellen Haaren und ohne Brille beschrieben. „Ich habe aber dunkle Haare und fahre nur mit Brille Auto“, sagt die Beschuldigte. Nach dem Geschehen fragen kann Richter Greifenstein den Zeugen jedoch nicht, da er nicht zum Gerichtstermin erschien.
Verteidigerin Schönsteiner sagt zudem, dass es außergerichtlich bereits streitig gewesen sei, ob die Schäden der beiden Autos zusammenpassen. „Ein Gutachter hat gesagt, nicht alle Schäden am längs geparkten Auto können vom Fahrzeug der Angeklagten gekommen sein.“ Wie viel die Angeklagte dann außergerichtlich habe bezahlen müssen, wisse die Verteidigerin nicht.
Richter Greifenstein fasst alle bisherigen Erkenntnisse zusammen: „Ich sage es mal ganz offen: Es gibt einen unabhängigen Zeugen, der den Unfall gehört haben mag.“ Greifenstein geht davon aus, dass die Angeklagte in relativ spitzem Winkel an das hinter ihr parkende Auto angefahren sei und dort wahrscheinlich einen Streifschaden verursacht habe. „Die Größe des Schadens wissen wir nicht.“ Nun komme es darauf an, ob die Angeklagte den Unfall bemerkt und sich trotz dessen vom Unfallort entfernt habe. „Hier muss man festhalten, dass die Angeklagte respektable 95 Jahre alt ist und nicht mehr so gut hört wie eine 20-Jährige.“ Die Angeklagte sagt daraufhin, dass ihr Auto normalerweise piepse, wenn sie näher an ein Hindernis fahre. An besagtem Tag habe es aber nicht gepiepst.
Letztlich brauche es ein Gutachten, um festzustellen, ob die Angeklagte den Unfall hätte bemerken müssen. „Dann überlegt eventuell auch das Landratsamt, ob die Dame überhaupt noch fahrbereit ist“, sagt der Richter. „Sie wollen den Führerschein ja behalten, oder?“, fragt er. Die Angeklagte sagt, sie fahre mit dem Auto nur kurze Strecken. „Es wird einem halt immer das Alter vorgehalten“, sagt sie. Bisher habe sie nie einen Unfall gebaut. „Das wäre das erste Mal, angeblich.“ Im Hinblick auf die Kosten für einen längeren Prozess und mehrere Gutachter schlägt Richter Greifenstein vor, das Verfahren gemäß Paragraf 153a Strafprozessordnung einzustellen. „Dann müssten Sie nur eine Geldstrafe zahlen und das Landratsamt hätte keine Verurteilung, auf die es sich berufen könnte“, sagt Verteidigerin Schönsteiner zu ihrer Mandantin. Greifenstein betont: „Ich kann nur raten, das Verfahren einzustellen.“ Auch Staatsanwältin Vera Wagner ist damit einverstanden.
Angeklagte stimmt
Vorschlag des Richters zu
Nach einer kurzen Beratung mit ihrer Mandantin erklärt Verteidigerin Schönsteiner, dass sie und ihre Mandantin den Vorschlag des Richters annehmen. Richter Greifenstein stellt daraufhin das Verfahren mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 900 Euro zugunsten der Staatskasse vorläufig ein.