Mühldorf – Es war ein besonderes Paar, das als Angeklagter und Zeugin vor dem Amtsgericht auftrat. Für Richter Florian Greifenstein und Mühldorfs Polizei sind die beiden „Stammkunden“. Immer wieder stand die Polizei bei den Verlobten vor der Tür, wenn sie nach zu viel Alkohol laut wurden und sich stritten. Das Amtsgericht hatte gegen beide schon mehrmals verhandelt. 1993 war der Mann das erste Mal straffällig geworden. Dieses Mal lautete die Anklage gegen ihn auf gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung sowie Bedrohung. Das Opfer: seine Verlobte.
Er – 42 Jahre alt, Lesebrille auf den fast kahl geschorenen Kopf geschoben, Bart, Tattoos an Armen, Händen, Fingergelenken und im Nacken – wurde in Fußfesseln und Anstaltskleidung in den Gerichtssaal geführt. Zum Prozess wurde er aus der JVA Bernau gebracht, begleitet von zwei bewaffneten Polizeibeamten in Zivil. In Bernau sitzt der Mann aus dem westlichen Landkreis Mühldorf seit Januar 2026 und noch bis Mai 2028 eine Haftstrafe ab – nachdem drei gegen ihn verhängte Bewährungsstrafen widerrufen wurden.
Wie es ihm in der Haft gehe, fragte der Richter. „Gesundheitlich wieder sehr gut“, antwortete der Angeklagte. Die letzten Monate vor der Haft habe er exzessiv Alkohol konsumiert: „Das hätte ich nicht weiter überlebt.“ In den ersten Hafttagen sei ihm mit Medikamenten eine Entgiftung ermöglicht worden. Nach gut drei Monaten in der JVA habe er sich zum Chefhausarbeiter gemausert, teile Essen aus: „Die Arbeit tut mir gut.“
Drei Übergriffe
waren angeklagt
Staatsanwältin Caroline Sprater verlas drei Anklagepunkte: Am 20. November 2025 soll der Beschuldigte gegen 1 Uhr in der Nacht seine Verlobte mit einem Messer verletzt haben. Dabei habe er ihr durch den Pulli in den Unterarm zwischen die Knochen Elle und Speiche gestochen. Bereits am 11. November mittags habe das Paar vor dem Büro der gemeinsamen Bewährungshelferin gestritten. Der Mann habe die Frau dabei so heftig geschubst, dass sie mit Rücken und Kopf auf der Straße aufgeschlagen sei. Danach soll er sie noch bedroht haben: „Ich schmeiß dich in die Autoscheibe!“ Punkt drei der Anklage soll sich am 19. Dezember frühabends ereignet haben. Mit der Faust habe er der Frau ins Gesicht geschlagen. Die Folgen: eine blutige Nase und ein blaues Auge. Der Angeklagte gab nur den Schubser und die Bedrohung zu. Diese Attacke wurde auch von der Bewährungshelferin bezeugt. Es habe oft „wechselseitige verbale und körperliche Auseinandersetzungen gegeben“, legte seine Verteidigerin Veronika Schönsteiner dem Gericht dar. Danach hätten sich die beiden immer wieder versöhnt.
5,9 Promille am
frühen Nachmittag
„Um jeden Tag einigermaßen zu funktionieren, habe ich schon bis 9 Uhr früh eine dreiviertel Flasche Wodka getrunken“, schilderte der Angeklagte seine Verfassung von vergangenem November. Drei Flaschen Wodka seien sein Tagesbedarf gewesen. Um drei, vier Uhr nachmittags hätte er 5,9 Promille im Blut gehabt.
Zu den beiden anderen Vorfällen wolle er sich nicht äußern. Der Richter zeigte zur Untermauerung der Vorwürfe Fotos der verletzten Frau. Sie war mit blutiger Kleidung zu sehen, eine Stichwunde am Arm, die im Krankenhaus versorgt wurde. Andere Fotos zeigten die Frau mit blutiger Nase und einem zugeschwollenen, blauen Auge. Die Verletzungen und die starke Alkoholisierung des Paares wurden von zwei Polizeibeamten bestätigt.
Die Verlobte als
Zeugin der Anklage
Nach ihnen wurde das Opfer der Attacken als Zeugin aufgerufen. Sie – 38 Jahre alt, Kurzhaarfrisur, in Jeans und Pulli mit einem dicken Schal um den Hals – bestand trotz Verlobung und Zeugnisverweigerungsrecht darauf, auszusagen, denn: „Ich habe mir das Messer nicht selbst reingerammt!“ Beide hatten „Party gemacht“, zu viel getrunken und wollten mitten in der Nacht noch kochen. Sie habe am Tisch Gemüse geschnitten. Es habe Streit gegeben und „plötzlich hatte ich das Messer im Unterarm stecken“, beschrieb die Frau das Geschehen. Vielleicht sei es ein Versehen gewesen, ihr Arm nur im Weg, denn Messer habe er in Rage schon öfter in die Tischplatte gerammt.
Ihr Verlobter habe das etwa zehn Zentimeter lange Gemüsemesser aus ihrem Arm gezogen, sich kurz darauf schlafen gelegt. „Ich habe mir selbst einen Druckverband angelegt und den Rettungswagen gerufen“, berichtete die Frau. „Ich hatte Angst, dass ich verrecke.“ Sie wollte nur noch raus aus der Wohnung, habe draußen auf die Rettung gewartet. Auch den angeklagten Schubser mit Bedrohung und die Faust im Gesicht bestätigte die Zeugin.
Die Staatsanwältin sah alle drei Anklagepunkte als bestätigt an und forderte für den Beschuldigten eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Er sei bereits mehrfach massiv wegen Körperverletzungen vorbestraft, und habe seine Verlobte massiv verletzt. Rechtsanwältin Schönsteiner dagegen fehlte bei dem Messerstich der Nachweis für eine gefährliche Körperverletzung, es könne auch ein Unfall gewesen sein. Ein Jahr Haft sei als Strafe ausreichend.
Amtsgericht urteilt
ohne Zweifel
Das Schöffengericht unter Richter Greifenstein folgte der Staatsanwältin und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Es bestehe kein Zweifel, dass der Stich eine vorsätzliche Körperverletzung war und kein häuslicher Unfall. Die beiden hätten „miteinander gesoffen“, so der Richter, und er habe „im Affekt und in der Wut das Messer gepackt“ – Vorsatz. Die aktuell verhandelten Taten habe der Angeklagte unter dreifach offener Bewährung begangen. „Diese fallen ihm jetzt auf die Füße, mit dem Nachteil einer sehr langen Haftstrafe“, fasste der Richter zusammen. Was im November mit dem Messer passiert ist, habe er seit Jahren befürchtet.