Die rauchende Todesärztin
„Tod durch den Strang“ - so lautete das Urteil gegen die Lagerärztin Dr. Erika Flocken (Dritte von links) im sogenannten Mühldorf-Prozess in Dachau 1947. Foto National Archives at College Park
Historiker Prof. Joachim Wild über Dr. Erika Flockens Entscheidungen über Leben und Tod
Schwindegg – Sie beurteilte, ob die abgemagerten Häftlinge im NS-Unterkommando Schloss Schwindegg arbeitsfähig waren oder in die Krankenbaracke sollten, wo man sie zum Sterben sich selbst überließ: Dr. Erika Flocken. Historiker Prof. Dr. Joachim Wild hat in Archiven gestöbert und teilte seine Erkenn