Betrugsversuch flog auf

von Redaktion

Mehrmals hatte eine junge Frau die Theorieprüfung nicht geschafft. Sie holte sich Hilfe und wurde erwischt. So wurde sie für diesen Betrug vom Amtsgericht Mühldorf bestraft.

Mühldorf/Altötting – Eine junge Frau aus Altötting ist wegen ihrer Schummelei bei der theoretischen Führerscheinprüfung ein Fall für die Justiz geworden. Die 25-Jährige wurde von ihrem Vater in das Mühldorfer Amtsgericht begleitet. Sie absolviert derzeit eine Ausbildung in einem sozialen Beruf, und bereitet sich auf das Examen vor.

Im November 2023 hatte sie eine andere Prüfung zu bestehen. Damals trat sie zum theoretischen Teil der Führerscheinprüfung beim TÜV in Mühldorf an. Wie bei der Verhandlung bekannt wurde, war sie bei dieser Prüfung schon viermal durchgefallen.

Auch der fünfte Anlauf sollte ihr nicht glücken. Wie ihr die Staatsanwaltschaft vorwirft, soll sie es an diesem 2. November mit raffinierter fremder Hilfe versucht haben. Laut den Ermittlungen soll die damals 23-Jährige, ausgerüstet mit einer Handykamera unter ihrer Oberbekleidung und mit winzigen Spionkopfhörern, zum Theorietest angetreten sein.

Mit Minikamera
und Spionkopfhörern

Mithilfe der Kamera seien die Fragen, so Staatsanwalt Robin Moll, abgefilmt und an einen Außenstehenden übermittelt worden. Dieser soll ihr dann die richtigen Antworten über die Kopfhörer eingeflüstert haben. Auf diesem Weg schaffte sie den Führerschein und bekam die Fahrerlaubnis ausgestellt. Für diese Hilfe soll die Frau rund 600 Euro bezahlt haben.

Angeklagt war die junge Frau wegen „mittelbarer Falschbeurkundung“, denn durch das Erschleichen des positiven Testergebnisses hatte ihr der TÜV das Dokument ausgestellt. Diesen Führerschein besitzt die Angeklagte noch immer.

Ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts hatte sie Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erhoben. Ohne Rechtsanwalt saß sie auch vor Gericht.

Zu dem Tatvorwurf erklärte sie mit leiser, unsicherer Stimme, dass sie schon im Oktober 2023 für die Prüfung beim TÜV Altötting 600 Euro an den Vermittler der Betrugstechnik bezahlt habe. Weil sie die Prüfung nicht bestanden hatte, forderte sie dieses Geld von ihm zurück.

Stattdessen habe dieser Mann sie bedroht. „Er hat gesagt, es würde das Schlimmste passieren“, schilderte die Frau unter Tränen.

Sie habe die nächste Prüfung ohne diese Hilfe ablegen wollen, nur unter Druck habe sie sich wieder darauf eingelassen, Kamera und Kopfhörer anzulegen. Und sie habe noch einmal 450 Euro dafür bezahlen müssen.

Diese Einlassung ließ Richter Greifenstein nicht gelten: „Sie mussten nicht betrügen, sie waren nicht dazu gezwungen. Gemacht haben Sie’s ja!“, so der Richter. „Ich wollte das nicht“, so die 25-Jährige weinend. „Sie haben den Fehler gemacht“, so Greifenstein. „Da helfen nachträgliche Tränen auch nicht.“

Was denn mit ihrem Führerschein sei, wollte die Angeklagte wissen. Ob der komplett nicht gelte. Greifenstein verwies zu dieser Frage auf das Landratsamt Altötting, das für die Ausstellung des Dokuments zuständig sei. Das Gericht habe damit nichts zu tun. Allerdings sei klar, dass in Deutschland nur der einen Führerschein erhält, der beide Teile – Theorie und Praxis – der Prüfung bestanden hat.

Richter und Staatsanwalt rieten der Angeklagten, ihren Einspruch gegen den Strafbefehl nur auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Ansonsten laufe sie Gefahr, als Strafe noch mehr Tagessätze zu kassieren.

Die Strafe erscheine nicht in ihrem Führungszeugnis, ihr Arbeitgeber werde nicht davon erfahren. Die Beschuldigte ging darauf ein. Der Zeuge der Kriminalpolizei Mühldorf wurde ohne Aussage entlassen. Wie genau der Betrug damals ablief und wie man der jungen Frau auf die Schliche kam, wurde nicht weiter erörtert.

Staatsanwalt Moll rechnete der Angeklagten ihr Geständnis an. Dass sie ihre ersten Prüfungen ohne Betrug versucht habe, wertete er als geringe kriminelle Energie. „Die Angeklagte ist keine klassische Kriminelle, es besteht keine Wiederholungsgefahr“, stellte er fest. Sie sei an die falschen Leute geraten. Nachteilig wertete er die hohe Geldsumme, die sie für den Betrug „in die Hand genommen“ habe. Und, dass sie so den TÜV dazu gebracht habe, ihr den Führerschein auszustellen. Eine ordnungsgemäß abgelegte Prüfung sei gerade bei der Fahrerlaubnis von größter Bedeutung, betonte Moll. Angesichts des Azubigehalts von 1200 Euro netto hielt er 60 Tagessätze à 30 Euro für angemessen.

Das letzte Wort der Angeklagten vor der Urteilsfindung ging in ihren Tränen unter. Wieder fragte sie kaum vernehmlich, ob ihr nun der Führerschein weggenommen würde. Richter Greifenstein verurteilte die 25-Jährige schließlich zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro, zahlbar in Raten. Wie er sagte, eine übliche Anzahl an Tagessätzen. Er unterstrich noch einmal, dass der Beschuldigten der Führerschein zu Unrecht ausgestellt worden war. Das Urteil akzeptierte die Frau unter Tränen, damit ist es rechtskräftig.

Laut TÜV wurden im Jahr 2025 bundesweit 4.239 Täuschungsversuche in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung registriert – in 36 Prozent der Fälle mit technischen Hilfsmitteln wie in dem hier verhandelten Fall.

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