Mühldorf – Im Landkreis Mühldorf fallen ab dem heutigen Samstag Teile der bisherigen Überwachungszone im Zusammenhang mit der Geflügelpest weg. Wie das Landratsamt Mühldorf in einer Pressemitteilung schreibt, entfallen insbesondere Bereiche im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen, während andere Teile des Landkreises weiterhin unter Überwachung stehen.
In der Überwachungszone verbleiben demnach Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-St. Veit sowie der Gemeinde Niedertaufkirchen, das gesamte bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen und unbebaute Gebiete der Gemeinde Schönberg.
Dass im Norden des Landkreises eine Überwachungszone bestehen bleibt, begründet das Landratsamt mit Ausbrüchen im benachbarten Landkreis Rottal-Inn. Die Aufstallpflicht gilt für alle Geflügelhalter in der Überwachungszone weiterhin.
Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, legt das Landratsamt durch Allgemeinverfügung fest. Diese wird auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 9. Mai, um 0 Uhr in Kraft und enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.
Außerhalb der Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Das entsprechende Formular steht auf der Website des Landratsamtes zum Download bereit.
Das Veterinäramt steht für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen per E-Mail unter vetamt@ lra-mue.de zur Verfügung.