Mühldorf – Hochschwanger holte eine 31-jährige Frau in Begleitung ihrer Eltern im Herbst 2025 ihre Habseligkeiten aus einer Wohnung im westlichen Landkreis Mühldorf. Diese hatte sie zusammen mit dem Vater ihres Kindes bewohnt. Obwohl das Paar immer noch zusammen ist, wie sie vor Gericht preisgab, war sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Denn die befindet sich in unmittelbarer Nähe der Eltern des Mannes und diese Nähe war für die junge Frau unerträglich geworden, wie sie vor Gericht schilderte.
Weil diese Räumung der Wohnung nicht ungestört über die Bühne ging, stand der Opa (68) des neugeborenen Kindes vor Gericht. Der Tatvorwurf: Nötigung und Freiheitsberaubung.
Zufahrt zum Privathaus:
„Man klingelt und fragt“
Über ein mit Fernbedienung zu öffnendes Zufahrtstor war die junge Frau mit ihrer Mutter im Oktober 2025 auf den Hof vor der Wohnung gelangt. Dieses Tor hatte der Angeklagte, wie er vor Gericht einräumte, daraufhin geschlossen und vom Strom genommen. Seine Begründung: Es handele sich um die Zufahrt zu seinem Privathaus und er dulde nicht, dass fremde Leute diese ungefragt benutzen. „Ich erwarte, dass man klingelt und fragt, ob es okay ist, durchzufahren“, stellte er fest.
Wie er Richterin Dr. Angela Miechielsen weiter schilderte, sei für ihn die Beziehung seines Sohnes zu der jungen Frau schon seit Sommer 2025 beendet gewesen. Den Toröffner, die Wohnungsschlüssel und einen weiteren Chip zum Öffnen eines zweiten Zufahrtstors sowie aller privaten Räume hatte sie seiner Meinung nach unberechtigt behalten.
Laut Anklage bemerkten die beiden Frauen, dass sich das Tor nicht mehr öffnen ließ und sie auf dem Grundstück eingesperrt waren. Der Angeklagte habe ihnen gesagt, dass er das Tor nur öffnen würde, wenn ihm die Ex-Freundin seines Sohnes Schlüssel und Toröffner aushändigen würde. Laut Anklage soll er erst nach ein bis zwei Stunden und nach Herausgabe des Öffners ein zweites Tor zur Ausfahrt geöffnet haben.
Dem widersprach Rechtsanwalt Martin Lämmlein für seinen Mandanten. Dieser habe das zweite Tor schon geöffnet, als er das erste Tor geschlossen habe. Es habe also kein Vorsatz bestanden, jemanden am Verlassen des Grundstücks zu hindern. „Ich habe sie nicht eingesperrt und auch nicht gesagt, ich würde erst dann öffnen, wenn sie die Schlüssel abgeben“, so der Beschuldigte. Warum die Zeugin das behaupten würde, fragte ihn die Richterin. „Weil sie mir eins auswischen will“, war seine Antwort. Die Frage, ob er Kontakt zu seinem Enkelkind habe, verneinte der 68Jährige.
Sein Verteidiger führte an, dass vor dem Arbeitsgericht ein Verfahren der Frau gegen den Angeklagten als ihren früheren Arbeitgeber anhängig sei. Dabei gehe es um einen Arbeitsvertrag, der nur von seinem Sohn als Geschäftsführer der Vater-und-Sohn-Firma unterschrieben war. Er als Seniorchef habe diesen Vertrag aber nicht unterschrieben, er sei ungültig, die Frau habe nicht mehr in der Firma gearbeitet.
Gespräch von Mutter und
Angeklagtem mitgehört
Als Zeugin wurde die vermeintliche Ex-Freundin in den Gerichtssaal gerufen. Sie sagte aus, dass sie den Toröffner und Wohnungsschlüssel vor längerer Zeit von ihrem Freund bekommen habe. Sie habe das Tor geöffnet, sei mit dem Auto vorgefahren und habe in der Wohnung im ersten Stock mit ihrer Mutter Umzugskartons gepackt. Um etwas später einem weiteren Auto mit Anhänger Zufahrt zu verschaffen, wollte sie das Tor wieder ferngesteuert öffnen, aber es funktionierte nicht mehr. Das hintere Tor zum Hof sei zu diesem Zeitpunkt geschlossen gewesen.
Daraufhin habe sie ihre Mutter gebeten, den Beschuldigten um das Öffnen des Tores zu bitten. Der wollte das nur tun, wenn sie ihm alle Schlüssel und Öffner aushändigen würden. Sie habe dieses Gespräch der beiden auch in der Wohnung gut mithören können.
Auf Nachfrage erklärte sie der Richterin, dass sie nach wie vor mit dem Sohn liiert sei, sie in einer anderen Wohnung mit dem gemeinsamen Baby zeitweise als Familie zusammenlebten. Ihr Freund wolle sich aus dieser Gerichtssache und dem schlechten Verhältnis seines Vaters zu ihr raushalten und das respektiere sie. Sie habe auch ein schriftlich festgehaltenes Wohnrecht für beide Wohnungen ihres Freundes.
„Gezeter“ wegen
Rückgabe der Schlüssel
Die Mutter der jungen Frau bestätigte diese Aussagen in vollem Umfang. Das Gespräch mit dem Mann habe sie übernommen, weil ihre Tochter hochschwanger in einem kritischen Zustand und sehr aufgewühlt war. Sein, wie sie sagte, „vehementes“ Beharren und sein „Gezeter“ wegen der Rückgabe der Schlüssel sowie die Situation, das Grundstück nicht verlassen zu können, habe sie als „beängstigend“ empfunden.
Nach den beiden Zeuginnen regte Richterin Miechielsen ein nichtöffentliches Rechtsgespräch mit Staatsanwalt Alexander Hautz und dem Verteidiger an. Danach wurde das Verfahren eingestellt, der Beschuldigte habe 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen.