Stadtrat Ludwig Spirkl scheitert mit Anträgen

von Redaktion

In der konstituierenden Sitzung des Neumarkter Stadtrates wurden die Weichen für die nächsten sechs Jahre gestellt. SPD-Stadtrat Ludwig Spirkl brachte dabei mehrere Anträge zur neuen Geschäftsordnung ein, die sich um Rederecht und Wertgrenzen drehten. Das Gremium lehnte jedoch alle seine Vorschläge mit großer Mehrheit ab.

Neumarkt-St. Veit – Es waren die Punkte 6.1, 6.2 und 6.3, die in der konstituierenden Sitzung des Neumarkter Stadtrates gleich mehrere Minuten in Anspruch genommen hatten. SPD-Stadtrat Ludwig Spirkl hatte gleich drei Änderungsvorschläge für die Geschäftsordnung.

Der Erste betraf eine Rubrik „Lob und Beschwerden“. Bürger sollten über eine zentrale E-Mail-Adresse auf der Internetseite der Stadt Anregungen einreichen können, die dann an die Stadträte weitergeleitet würden. „Wir haben es in der Vergangenheit immer wieder erlebt: Wir haben diese oder jene Beschwerde, aber auch Lob, aber nichts davon kam an“, kritisierte Spirkl.

Zentrale Stelle
für Eingaben

Eine zentrale Stelle im Rathaus könne die Eingaben sammeln und weiterleiten. „Es wird uns weiterbringen“, war Spirkl überzeugt, „auch Lob tut uns gut, weil es uns auch spiegelt, ob wir auf dem richtigen Weg sind mit unseren Entscheidungen!“

UWG-Fraktionssprecher Christian Perau lehnte den Vorschlag ab. „Ich sitze nicht hier, um gelobt zu werden!“ Zudem gebe es einen neuen Bürgermeister und ein neues Gremium. „Wir sollten dem Bürgermeister die Gelegenheit geben, selbst zu entscheiden, wie man damit umgeht.“ Spirkls Vorschlag sei „eine falsche Herangehensweise“. „Und das auch noch am ersten Tag. Das finde ich nicht gut!“ Auch CSU-Fraktionschef Peter Gruber sprach sich dagegen aus. Beschwerden könne man sammeln und quartalsweise besprechen, „um festzustellen: Welche Beschwerden und wie hat diese die Verwaltung abgearbeitet?“ Uwe Beckel (CSU) meinte pragmatisch: „Egal ob Lob oder Beschwerden. Wenn diese eine hohe Relevanz haben sollten, dann gehe ich davon aus, dass wir ohnehin informiert werden.“

Michael Lächele (UWG) erinnerte an einen ähnlichen, 2023 abgelehnten Antrag. Vieles lasse sich über den kurzen Dienstweg klären. Peter Hobmaier (UWG) sagte: Stadträte seien „Leute des Volkes“ und bekämen vieles ohnehin mit. Johanna Obermeier (CSU) vertraute darauf, dass die Verwaltung wichtige Themen weiterleite. Bürgermeister Stefan Streck (CSU) schlug schließlich vor: „Wir werden in der Verwaltung eine Übersicht führen. Der Erste Bürgermeister berichtet darüber quartalsmäßig dem Stadtrat. Bei entsprechender Relevanz wird der Stadtrat umgehend informiert.“ So könne die Verwaltung transparent und effizient arbeiten. Spirkl stimmte dann als Einziger für seinen Antrag, der mit 1:20 Stimmen abgelehnt wurde. Dann zweiter Versuch von Spirkl: Im zweiten Antrag wollte der SPD-Stadtrat das Rederecht erweitern. „Es ist sehr von Vorteil, wenn ein Antragsteller in einem Gremium seinen Antrag erklären dürfte.“ Dadurch erwarte er sich mehr Informationen. Monika Eisenreich (UWG) widersprach: „Es ist bisher schon so, dass der Bürgermeister einem Antragsteller das Rederecht erteilen kann. Daran würde ich auch nichts ändern.“ Sie fürchtete längere Sitzungen. Thomas Döring (Grüne) fand die Idee „nicht so schlecht“, allerdings nicht für jede Sitzung. Zwei Termine pro Jahr könne er sich vorstellen, bei denen Bürger Anträge vorstellen und begrenztes Rederecht erhalten. Bürgermeister Streck wandte ein: „Bei Bauvorhaben wird das schwierig, wenn solche Sitzungen nur zweimal im Jahr abgehalten werden sollen.“ Das allgemeine Rederecht solle den gewählten Stadträten vorbehalten bleiben. Bei Bedarf könnten Sachverständige hinzugezogen werden.

Rosmarie von Roennebeck (CSU) verwies auf Bürgerversammlungen. Uwe Beckel sprach sich dafür aus, Rederecht individuell zu gewähren. Peter Gruber meinte: „Wir halten das Zepter in der Hand!“ Monika Eisenreich verwies auf Erfahrungen aus dem Bauausschuss: Bauherren seien meist anwesend und würden bei Bedarf eingebunden. Die Folge: Auch dieser Antrag wurde mit 1:20 Stimmen abgelehnt. Aller guten Dinge sind drei: Der dritte SPD-Antrag betraf die Wertgrenzen. Bürgermeister Streck wollte die Entscheidungsbefugnis von Bau- und Finanzausschuss von 50.000 auf 100.000 Euro erhöhen. Der bayerische Gemeindetag halte dies für zeitgemäß. „Faktisch würde eine Nichtanhebung zu einer Einschränkung führen. Überall sind die Preise angestiegen, selbst kleine Bauangelegenheiten übersteigen die bisherige Wertgrenze. Das führt zu Verzögerungen in der Abwicklung.“ Streck sprach von einer „notwendigen Reaktion auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“.

Verweis auf starke
Kostensteigerung

Spirkl hingegen argumentierte: „Mir geht es darum, möglichst viele Entscheidungen in den Ausschuss zu bringen. Eine große Verzögerung sehe ich nicht, maximal zwei Wochen“.

Heike Perzlmeier (CSU) verwies auf starke Kostensteigerungen im Baugewerbe. „Daran wird sich nichts ändern!“ Eisenreich entgegnete: „Wir haben doch die Ausschüsse, um den Stadtrat zu entlasten. Kleinere Sachen sollten weiterhin in den Ausschüssen behandelt werden.“ Auch dieser Antrag wurde schließlich mit 1:20 Stimmen abgelehnt.

Bei der abschließenden Abstimmung über die Geschäftsordnung herrschte dann doch noch Einigkeit. Mit 21:0 wurde sie angenommen. Wichtigster Punkt für Bürgermeister Streck: Öffentliche Beschlüsse werden künftig im Internet veröffentlicht. Zudem sollen Bekanntmachungen von Sitzungen „rein digital“ erfolgen, „analog nur noch, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist“. Seine Überzeugung: „Wir werden effektiver und effizienter!“

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