Prügelei in Shisha-Bar

von Redaktion

Drei Männer wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Mühldorf

Mühldorf – Vor dem Amtsrichter Dr. Christoph Warga und seinen beiden Schöffen wurde ein Fall wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Angeklagt waren drei junge Männer: Zwei kosovarische Brüder, wohnhaft in Heidenheim an der Brenz, saßen auf der Anklagebank. Karim (Name von der Redaktion geändert), 24 Jahre alt und Trockenbauer, wurde von Alexander Schönfeld vertreten, sein zwei Jahre jüngerer Bruder Metin (Name von der Redaktion geändert) von Simon Waxenberger – beide Rechtsanwälte aus Altötting. Der Dritte im Bunde war der 21-jährige, staatenlose, aus Syrien stammende Yussuf (Name von der Redaktion geändert), mit Rechtsbeistand Cornelius Schöffler. Er war aus Giengen an der Brenz angereist.

Staatsanwalt Alexander Fischer verlas die Anklage: „Im Februar 2025 haben die drei Angeklagten zwischen 2.30 Uhr und 2.38 Uhr in einer Shisha-Bar im Mühldorfer Süden einem 22-jährigen Rumänen mehrere Faustschläge auf Bauch und Kopf versetzt und ihn dabei verletzt.“

Die drei Angeklagten gaben sich reuig und entschuldigten sich für die Tat. Angaben dazu könnten sie kaum machen, da sie stark betrunken gewesen seien. Wie sich später herausstellte, hatte das aggressive, durch Alkohol enthemmte Trio vor dem Barbesuch eine Flasche Whisky und eine Flasche Wodka konsumiert. In der Bar selbst trank jeder Täter drei bis vier weitere Gläser Whisky.

Eifersucht als Auslöser
für brutale Schlägerei

Nach geduldigem Befragen gelang es dem Vorsitzenden und dem Anklagevertreter, die Ursache der Schlägerei zu eruieren. Vermutlich handelte es sich um Eifersucht: Am Tisch des betrunkenen Trios saßen drei junge Damen. Als sich plötzlich der später geschädigte Rumäne ebenfalls an diesem Tisch platzierte, eskalierte die Lage.

Es passte den drei Angeklagten nicht, dass sich der junge Mann mit einem der Mädchen angeregt unterhielt. Angefangen mit Beleidigungen und Provokationen schubste Karim den Rumänen und schlug ihn zu Boden. Der verteidigte sich, hatte jedoch gegen die drei stark alkoholisierten Angreifer keine Chance. Bis die Polizei eintraf, hatten sich die drei bereits verdrückt. Sie konnten jedoch anhand einer Beschreibung einer der drei Damen ermittelt werden. Nun sagte das Opfer als Zeuge aus. Er wohnt in Töging und ist von Beruf Metallbauer: „Eine Freundin hatte mir um 1.30 Uhr geschrieben, ich solle in die Bar kommen, was ich auch tat. Ich setzte mich an den Tisch und wurde sofort von den dort sitzenden drei Männern provoziert und beleidigt. Irgendwann wurde ich geschlagen und ich verteidigte mich. Als Autofahrer hatte ich übrigens keinen Alkohol getrunken. Sie schlugen mich mit den Fäusten. Ich hatte vier Wochen Schmerzen, war zwei Wochen krankgeschrieben und musste zwei Wochen Urlaub nehmen.“ Jetzt präsentierte der Zeuge ein ärztliches Attest aus dem Inn-Klinikum, das er zwei Tage nach dem Vorfall wegen anhaltender Schmerzen aufgesucht hatte. Neben zahlreichen Abschürfungen wurde eine Schultergelenks-Torsion diagnostiziert.

Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Täter

Rechtsanwalt Schönfeld schlug zum Ende der Beweisaufnahme einen Täter-Opfer-Ausgleich vor, was Zustimmung erhielt: Sein Mandant Karim übergab dem Opfer im Gerichtssaal 300 Euro in bar, 300 weitere Euro von seinem Bruder Metin sollten folgen. Auch der Angeklagte Yussuf wollte 300 Euro bezahlen.

Der übliche Blick in das Bundeszentralregister erbrachte Folgendes: Yussuf hatte sieben Vorstrafen auf dem Kerbholz, darunter drei einschlägige wegen gefährlicher Körperverletzung. Die beiden Brüder waren jeweils einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden.

In seinem Schlusswort forderte Staatsanwalt Fischer für Yussuf eine Jugendstrafe von einem Jahr und elf Monaten mit Bewährung. Dieser sei vor allem durch die Flucht aus Syrien heute noch traumatisiert. Metin solle eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung bekommen, sein Bruder Karim zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt werden. Er hatte den ersten Schlag gesetzt und erschien dem Anklagevertreter nicht wirklich reuig.

Für Rechtsanwalt Schöffler war für seinen Mandanten allein eine Bewährung wichtig, die Höhe der Freiheitsstrafe stellte er in das Ermessen des Gerichts. Waxenberger plädierte in seinem Fall, den er als „minderschwer“ einstufte, auf drei Monate mit Bewährung. Alexander Schönfeld verlangte für Karim neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Der Vorsitzende Dr. Warga verkündete folgende Urteile: Yussuf wurde zu einem Jahr und elf Monaten verurteilt und erhielt eine Bewährungsstrafe. Damit kann er auch weiterhin an einem Anti-Trauma-Programm teilnehmen, das er wegen seiner Flucht aus Syrien bereits besucht. Gegen Metin wurde eine sechsmonatige Gefängnisstrafe verhängt, verbunden mit drei Jahren Bewährung. Sein Bruder Karim, der die Schlägerei eröffnet hatte, wurde mit elf Monaten Gefängnis bestraft, er erhielt aber auch drei Jahre Bewährungszeit. Eine böse Überraschung gab es zum Abschluss für das Brüderpaar: Metin muss 2.000 Euro an den „Verein für das Erinnern“ zahlen, Karim dieselbe Summe an den Chor „Cantus aurumque“.

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