Verurteilt nach wirrem Auftritt

von Redaktion

Wegen Drohungen, Diebstählen und wirren Auftritten wurde ein 35-jähriger Syrer in Mühldorf zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Prozess zeigte den Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung, Drogenkonsum und den Taten des Mannes.

Mühldorf – Vor dem Amtsgericht musste sich der 35-jährige Mann aus Syrien wegen mehrerer Straftaten verantworten. Richterin Dr. Miechielsen verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls und Bedrohung zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Herausforderungen
im Gerichtssaal

Schon zu Beginn der Verhandlung zeigte sich, dass die Sprachbarriere schwierig war. Der Angeklagte wirkte nervös, lief im Innenhof auf und ab und reagierte während der Übersetzungen immer wieder sichtbar angespannt. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Alex Reiter, betonte mehrfach die Sprachprobleme seines Mandanten und bestand auf vollständiger Übersetzung aller Aussagen. Der Mann arbeitet nach Angaben seines Verteidigers inzwischen fest als Bauhelfer.

Verhandelt wurden zahlreiche Vorwürfe: Schwarzarbeit, Ladendiebstähle, Schwarzfahren sowie mehrere Bedrohungen gegenüber Mitarbeitern einer Asylunterkunft und Behörden. Außerdem war er im Besitz von „Spielzeug“-Pistolen, obwohl das Landratsamt Mühldorf ihm den Besitz von Waffen verboten hatte.

Beim Vorwurf der Schwarzarbeit geriet der Angeklagte mehrfach in Widersprüche. Er erklärte zunächst, persönlich bei der Arbeitsagentur vorgesprochen zu haben, später sagte er, den Arbeitsvertrag lediglich im Briefkasten eingeworfen zu haben. Eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit schilderte dagegen, der Mann sei mehrfach darauf hingewiesen worden, jede Arbeitsaufnahme unverzüglich zu melden. Eine entsprechende Mitteilung habe es jedoch nicht gegeben.

Auch die Diebstähle bestritt der Angeklagte. „Ich habe telefoniert und mich deswegen vom Laden entfernt“, sagte er auf die Vorwürfe, Socken am Eingang des Müller-Drogeriemarkts am Stadtplatz entwendet zu haben. Ein ziviler Polizeibeamter konnte den Vorfall beobachten und hielt den Mann, bis zum Eintreffen seiner Kollegen in Gewahrsam. Kunststoffblumen der Marke Depot, die die Polizei in seinem Rucksack gefunden habe, habe er gekauft und nicht gestohlen, so der Angeklagte.

Deutlich ernster fielen die vermeintlichen Bedrohungen aus. Mitarbeiter einer Asylunterkunft berichteten von aggressivem Verhalten und Drohungen. Der Angeklagte drohte ihnen laut Zeugenaussagen der Sicherheitsfirma ESD mit dem Tod.

„Ich bring euch alle um“, drohte er. Auch eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts schilderte einen Vorfall, bei dem der Angeklagte von einer Bombe gesprochen habe. Er war dort, weil er sich über die Asylunterkunft beschwert hatte. Wie ein Zeuge der Sicherheitsfirma angab, geriet der Angeklagte dort immer wieder in Konflikte. Der Mann selbst bestritt die Vorwürfe weitgehend oder erklärte, sich daran nicht erinnern zu können.

Ein psychiatrischer Sachverständiger berichtete von einer psychotischen Erkrankung im Zusammenhang mit langjährigem Cannabiskonsum. Halluzinationen und psychische Ausnahmesituationen seien dokumentiert.

Künftig nichts mehr
zuschulden kommen lassen

Für die Diebstahlsdelikte könne deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen haben. Für die übrigen Taten sah der Gutachter jedoch keine aufgehobene Schuldfähigkeit. Staatsanwalt Alexander Fischer hatte acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert, Verteidiger Alex Reiter sechs Monate.

Das Gericht entschied sich schließlich für sieben Monate Bewährung. Die Richterin machte dem Angeklagten deutlich, dass er sich künftig nichts mehr zuschulden kommen lassen dürfe. Andernfalls drohe ihm eine Haftstrafe. Auf Rechtsmittel verzichteten anschließend alle Beteiligten.

Artikel 1 von 11