Überwachungszone im Norden des Landkreises fällt weg

von Redaktion

Ausbruch der Newcastle-Krankheit in der Region – Zonen um Buchbach und Oberbergkirchen bleiben

Mühldorf – Ab dem heutigen Donnerstag fällt die Überwachungszone im Norden des Landkreises Mühldorf weg, die von einem früheren Ausbruch im Landkreis Rottal-Inn herrührt. Die Schutz- und Überwachungszone zu den Ausbrüchen in den Gemeinden Oberbergkirchen und Buchbach bleibt unverändert bestehen. Eine Aufstallpflicht gilt sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone.

Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der verbliebenen Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-mue.de veröffentlicht.

Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen.

Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung. Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.

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