Unterhalt für die Kinder verweigert

von Redaktion

Weil er seit 2021 keinenUnterhalt für seine zwei Kinder gezahlt hat, stand ein 40-Jähriger vor dem Amtsgericht Mühldorf. Der Wiederholungstäter sprach von „uferlosem Chaos“ in seinem Leben und erhielt von der Richterin eineBewährungsstrafe als letzte Chance.

Mühldorf – Unterhaltsverweigerung gegenüber seinen Kindern ist kein Kavaliersdelikt. Seit 2021 habe ein 40-Jähriger, Vater von zwei 13 und elf Jahre alten Kindern, keinen Euro mehr überwiesen, warf die Staatsanwaltschaft einem gebürtigen Traunsteiner und nun in Nordrhein-Westfalen lebenden Mann vor. Er reiste nach Mühldorf an und erschien zur Gerichtsverhandlung.

Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Jörg Zürner, erklärte für ihn, dass er gegenwärtig arbeitslos sei, weil sein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet habe. Ohne Wenn und Aber räume er seine Schuld ein. Die Ursache für die fehlenden Zahlungen liege in seinem „uferlosen Chaos“. Er habe „komplett den Überblick verloren“.

Die Frau, deretwegen er vom Landkreis Mühldorf in den Norden gezogen war, habe ihn verlassen und die ganze Wohnungseinrichtung mitgenommen. Er habe sich um eine neue Wohnung samt Möbeln umsehen müssen und dafür Schulden gemacht. Etwaige Kontopfändungen seien jeweils ins Leere gelaufen, weil er sich von seinem Chef regelmäßig Gehaltsvorschüsse in bar habe auszahlen lassen und daher am Monatsende nicht mehr viel auf seinem Bankkonto übrig geblieben sei.

Er übe zur Zeit einen Minijob aus und hoffe, dass dieser in ein festes Beschäftigungsverhältnis mündet. Da er aber aufgrund einer chronischen Krankheit zu 100 Prozent schwerbeschädigt ist, sei der Arbeitsmarkt für ihn sehr eingeschränkt.

Er habe es verschlampt, dem Jugendamt seine desolaten finanziellen Verhältnisse mitzuteilen und eine Herabsetzung des Regelunterhalts zu beantragen, räumte der Angeklagte ein. Er würde sehr gerne Kontakt zu seinen Kindern haben, schäme sich aber, den Kindern in der augenblicklichen Lage gegenüberzutreten. Er habe jetzt eine Hilfe, die ihm bei Bewerbungen unter die Arme greife und sein Durcheinander schrittweise in Ordnung bringe. Verteidiger Zürner ergänzte, dass es sich dabei um seine Bewährungshelferin handelt.

Von der Vertreterin des Jugendamtes war zu erfahren, dass für das ältere Kind inzwischen 22.777 Euro und für das jüngere 19.757 Euro Unterhaltsschulden aufgelaufen sind. Seit 2021 wird Unterhaltsvorschuss gezahlt. Für diese staatliche Leistung spiele es keine Rolle, ob die Mutter Einkommen erziele und gegebenenfalls in welcher Höhe.

Eine Polizistin sagte als Zeugin aus, dass die Kontoauszüge des Angeklagten überprüft worden seien. Daraus sei hervorgegangen, dass er in einem Beschäftigungsverhältnis stand.

Sechs Einträge zählt das Bundeszentralregister für den Angeklagten. Dreimal ging es um Betrug, aber auch um Körperverletzung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und zweimal um Unterhaltspflichtverletzung. Dafür kassierte er bereits Haft- und Bewährungsstrafen. Rechtsreferendar Elias Erdem beantragte als Vertreter der Anklagebehörde für den Mann eine Freiheitsstrafe in Höhe von acht Monaten und diese für fünf Jahre zur Bewährung auszusetzen. Ferner sei er der Führung einer Bewährungshilfe zu unterstellen und die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 2088 Euro anzuordnen. Der Angeklagte habe strategisch seine Einkünfte verschleiert und sein Konto geleert.

Mit Blick auf die gesundheitliche Befindlichkeit seines Mandanten könne man von überobligatorischer Erwerbstätigkeit sprechen, wandte Verteidiger Zürner ein. Sein Fehlverhalten liege vorwiegend darin, sich um Unterhaltszahlungen einfach nicht gekümmert zu haben. Angesichts seiner Einkünfte wären seine monetären Verpflichtungen deutlich reduziert worden. Das Gericht möge die besonderen Umstände wie Trennung und Arbeitsplatzverlust berücksichtigen.

Seinem konfusen Zustand entspreche auch die Tatsache, dass er gar nicht wusste, dass die helfende Frau seine Bewährungshelferin ist. Vorausgegangen sei „nur“ ein Strafbefehl, den sein Mandant nicht so ernst genommen habe wie nun hier die Verhandlung. Die Strafe sollte niedriger sein als die vom Anklagevertreter geforderte.

Das Urteil von Richterin Dr. Angela Miechielsen lautete wegen Verletzung der Unterhaltspflicht auf eine sechsmonatige Haftstrafe, mit vierjähriger Bewährungszeit. Im Übrigen entsprach das Urteil dem Antrag des Rechtsreferendars. Auf der positiven Seite verbuchte die Richterin den Willen des Angeklagten, zu arbeiten. Er sei in das Schlamassel hineingeschlittert und um die Pfändungsfreigrenze herumgekrebst. Das Durcheinander sei ihm über den Kopf gewachsen, die einschlägigen Vorstrafen seien im Urteil zu berücksichtigen gewesen. „Schauen Sie, dass Sie die Verhältnisse in den Griff bekommen, eine weitere Bewährungsstrafe wird es nicht mehr geben“, gab die Richterin dem Angeklagten mit auf den Weg. Er nahm das Urteil an.

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