Wegen 100 Zauneidechsen angeklagt

von Redaktion

Einem Kiesgrubenbesitzer wurde vorgeworfen, den Lebensraum von über 100 Zauneidechsen zerstört zu haben. Der Staatsanwalt forderte acht Monate Haft auf Bewährung. Vor Gericht nahm der Fall jedoch eine überraschende Wendung und endete mit einem Freispruch für den Angeklagten.

Mühldorf – „Es war ein planvolles Vorgehen. Es war kein Augenblicksversagen.“ Das warf Staatsanwalt Robin Moll dem Angeklagten Hans X. (Name von der Redaktion geändert) aus dem südwestlichen Landkreis vor. Der Angeklagte habe im Winter 2023/2024 „wirtschaftlich motiviert“ in seiner Kiesgrube den Lebensraum von geschützten Zauneidechsen zerstört und „mindestens 100 Zauneidechsen getötet“. Dadurch habe er sich Aufwendungen von mindestens 13.000 Euro erspart. Acht Monate Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährung sowie insgesamt über 20.000 Euro Geldstrafe forderte Moll daher von Richter Florian Greifenstein.

Angeklagter ist
„einfach nur baff“

„Ich bin baff. Einfach nur baff“, sagte dazu Hans X. und war sprachlos. Er hatte an den beiden Verhandlungstagen doch nie bestritten, dass er einen überwachsenen Weg ausgeräumt und einen Spitz des umgebenden Walls abgetragen hatte. Er hatte immer alles offen erklärt, nichts beschönigt.

2022 hatte Hans X. überlegt, aus der Kiesgrube eine Bauschutt-Deponie zu machen. Um abzuschätzen, welche Naturschutzmaßnahmen erforderlich sind, hat er dazu im Vorfeld einen Waldkraiburger Gutachter beauftragt. Der hat in seinem Gutachten dann auch mögliche Lebensräume der Zauneidechsen eingezeichnet.“

Hans X. hat die Deponie-Pläne dann aber aufgegeben und im Winter 2023/2024 einen alten, verwachsenen Weg für seine Maschinen wieder freigeräumt. „Er hat dabei bewusst die bekannten Lebensräume der Zauneidechsen stehen gelassen“, betonte sein Verteidiger Florian Domjan immer wieder. „Wir haben auch kein totes Tier.“

2024 bekam Hans X. dann Besuch von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Mühldorf. Der wollte mit ihm das Artenschutzkonzept für die Kiesgrube besprechen. Dabei überreichte ihm Hans X. das Gutachten aus dem Jahr 2022 – und der Naturschützer meinte: Hans X. hat Lebensräume zerstört und die errechneten 100 Zauneidechsen getötet. Das wäre eine Straftat.

Im Januar gab es schon einmal eine Verhandlung. Allerdings wollte damals der Gutachter aus Waldkraiburg wegen einer Glatteisgefahr nicht kommen. Also kam es jetzt zum zweiten Verhandlungstag.

Damals wie jetzt betonte Anwalt Domjan immer wieder: „Er hat bewusst die Bereiche stehen gelassen, wo der Gutachter die Lebensräume eingezeichnet hatte.“ Mit Bildern, Skizzen und einer Drohnenaufnahme untermauerte Hans X. diese Aussage, auch dass sich inzwischen alles wieder erholt hat, er auf dem Gelände freiwillig weitere Lebensräume geschaffen hat, dass es heute zahlreiche Eidechsen gibt.

Auch das ausgehändigte Gutachten war für Domjan ein Zeichen der Unschuld: „Ohne das würden wir heute nicht hier sitzen. Wenn ich etwas bewusst und vorsätzlich mache, dann drücke ich das doch nicht dem in die Hand, der das prüft.“

Das sah anscheinend auch Richter Greifenstein so: „Das ist der Kern der Frage“: Hat Hans X. bewusst tierischen Lebensraum zerstört? Der Mitarbeiter aus dem Landratsamt schätzte den Bewegungsradius von Eidechsen im Zeugenstand laut Studien auf „30 bis 70 Meter“. Der Waldkraiburger Gutachter schätzte ihn nur drei bis fünf Meter: „Eidechsen sind sehr ortsgebunden.“ Ihr Sonnenplatz sei meist in der Nähe ihres Verstecks, bei dem sie auch überwintern.

Mit Blick auf die Arbeiten meinte der Gutachter zwar: „Da habt ihr ganz schön weggekratzt. Es wäre ein großer Zufall, wenn nicht ein paar zu Schaden gekommen wären.“ Allerdings meinte er auch: „Ich verstehe die betrieblichen Abläufe.“ Und: „Der Lebensraum entwickelt sich sehr schnell wieder.“ „Inzwischen hat sich alles wieder erholt“, so Anwalt Domjan. Staatsanwalt Moll war davon unbeeindruckt.

„Wir haben keine toten Tiere“, hielt Richter Greifenstein fest: „Es ist alles hypothetisch und rabulistisch.“ Einfach schwer zu fassen und spitzfindig.

Nach fast zweieinhalb Stunden bringt Greifenstein – wie bereits am ersten Verhandlungstag – eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ins Gespräch: „Damit könnte man ein gutes Werk tun.“

Anwalt Domjan und Hans X. wären dazu bereit. Staatsanwalt Moll aber nicht. Wenig später fordert er dann für den bis dahin unbescholtenen Hans X. acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie mehrere Zehntausend Euro Geldstrafe.

Verteidiger sieht
keinen Vorsatz

„Es war kein bösartiges Vorgehen“, entgegnet allerdings Verteidiger Domjan in seinem Plädoyer. Hans X. habe die bekannten Lebensräume bewusst stehen gelassen. Es gab keinen Vorsatz, Lebensräume zu zerstören. Für eine Verurteilung brauche es aber „die Gewissheit, dass es vorsätzlich passiert ist“. Domjan: „Diesen Nachweis wird man hier nicht führen können.“ Folglich sei Hans X. freizusprechen.

„Ich sehe es genauso wie der Verteidiger“, sagt wenige Minuten später Richter Greifenstein. Die Tat sei nur bei erwiesenem Vorsatz strafbar; da seien „sehr strenge Maßstäbe“ anzulegen. Hans X. habe eben nicht „sehenden Auges am Gutachten vorbeigearbeitet. So war es nicht!“ Daher laute das Urteil: Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

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