Nach Einbruchsserie in Haft

von Redaktion

Zwei Schwager verurteilt – Sie wollten ihre finanzielle Lage aufbessern

Waldkraiburg/Altötting/Traunstein – Acht Einbrüche in bewohnte und unbewohnte Immobilien in Waldkraiburg, teils gemeinsam begangen, lagen zwei 22 und 33 Jahre alten Männern vor dem Landgericht Traunstein zur Last. Die Erste Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will verhängte gegen den jüngeren Angeklagten eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie einen Vorwegvollzug von 18 Monaten im Gefängnis an. Der Ältere bekam dreieinhalb Jahre Haft.

Kein Vorwurf der
unterlassenen Hilfeleistung

Staatsanwältin Marion Aicher hatte dem 22-Jährigen in der Anklageschrift zusätzlich eine „unterlassene Hilfeleistung“ anlässlich einer Massenschlägerei am 13. Oktober in einem Club in Altötting zur Last gelegt. Ein Mann (34) erlitt damals schwere Verletzungen, ein anderer Ungar (41) starb am Folgetag im Klinikum Traunstein nach einem massiven Schädelhirntrauma (wir berichteten).

Im Prozess des Schwurgerichts Traunstein im August waren Videoaufzeichnungen aus den Überwachungskameras zu sehen. Deutlich zu erkennen war: Niemand kümmerte sich um die Schwerverletzten. Unter ihnen war der 22-jährige Waldkraiburger, der damals in der Tiefgarage einfach über die regungslos am Boden liegenden Opfer hinwegstieg.

Einbruchsserie zur
Aufbesserung der Finanzen

In der jetzigen Gesamtstrafe schlug sich das Geschehen allerdings nicht nieder. Das Gericht hatte den Komplex „unterlassene Hilfeleistung“ mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der übrigen Vorwürfe eingestellt. Die Angeklagten wollten im Sommer ihre finanzielle Lage durch Einbruchsdiebstähle verbessern.

Die Schwager gingen arbeitsteilig vor, unternahmen die Einbrüche zumeist gemeinsam. Dem 33-Jährigen oblag es, die Beute in seiner Wohnung und im Keller zu verwahren. Über Verkaufsplattformen in Deutschland und Bulgarien informierten sie sich über den Wert gestohlener Dinge beziehungsweise verkauften darüber wohl auch einiges ihres Diebesgutes.

Erstes Objekt war am 6. August ein Haus in Waldkraiburg. Die Täter konnten die Haustür nicht aufhebeln und schlugen ein Loch in das Glas der Terrassentür. Sie nahmen alles mit, was ihnen stehlenswert erschien – Kameras, Bargeld, Schmuck und sogar Ausweise.

Sichtlich Spuren bei der Bewohnerin hinterließ der nächste Einbruch am 9. August in ein Einfamilienhaus in Waldkraiburg. Die Männer kamen vom Wald her, rissen im Erdgeschoss ein Fliegengitter weg und stiegen durch das angelehnte Fenster ein. Dabei hinterließen sie eine eindeutige DNA-Spur. Sie nahmen eine Geldbörse mit Ausweisen und 300 Euro Bargeld mit, die später in einem Koffer im Wohnzimmer des 33-Jährigen entdeckt wurde. Die Geschädigte wirkte vor Gericht immer noch psychisch beeinträchtigt und sehr ängstlich.

Nächstes Objekt war in der dritten Augustwoche ein leer stehendes Einfamilienhaus. Nichts von erheblichem Wert war vorhanden. Die Einbrecher holten nur zwei alte Fahrräder aus der Garage und fertigten Handyfotos von Autoreifen an, die sie später möglicherweise Interessenten hätten zeigen wollen.

22-Jähriger verübte Taten
auch im Alleingang

Um den 2. September herum knackten sie das Schloss eines abgesperrten Fahrrads vor einem Haus. Das Rad mit einem Neuwert von über 2.500 Euro konnte die Polizei später im Keller des 33-jährigen Angeklagten ebenfalls sicherstellen.

Ungewöhnliche Beute erzielten die Täter am Abend des 2. September. Sie entwendeten einen Haustürschlüssel, der außen im Schloss steckte – um womöglich bei anderer Gelegenheit zurückzukehren. Der gemäß Anklage 500 Euro teure Schlüssel tauchte in dem besagten Keller wieder auf.

Drei Taten hatte der 22-Jährige allein ausgeführt, darunter einen Einbruch Mitte August in ein weiteres unbewohntes Haus. Er zerdepperte ein Fenster im Keller und eines in der Garage. Der Sachschaden belief sich auf rund 500 Euro.

In der Mittagszeit des 22. August suchte der Angeklagte einen Gartenschuppen heim. Ohne Beute lief er zum Hauptgebäude und entwendete dort den Haustürschlüssel. Die Geschädigten mussten hinterher die Schlösser austauschen lassen.

Bei einem anderen Haus versuchte der 22-Jährige sein Glück eine Woche später. Mehrere Fenster konnte er nicht aufhebeln, ehe er eines im Keller eintreten konnte. Im Hobbyraum der Familie stieß er auf eine Kassette mit einem Testament, Fahrzeugpapieren, mindestens 500 Euro Bargeld und einem Sparbuch mit 11.000 Euro Guthaben. Staatsanwältin Marion Aicher sah sämtliche Vorwürfe als nachgewiesen an und plädierte für den 22-Jährigen auf fünf Jahre drei Monate Haft und Unterbringung zum Entzug, für den 33-Jährigen auf vier Jahre Freiheitsstrafe.

Angeklagte beteuern, dass
sie ihr Handeln bedauern

Neben der Unterbringung forderte Verteidigerin Kerstin Zinke aus Traunreut für den 22-Jährigen vier Jahre und drei Monate Gefängnis. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten beantragte Verteidigerin Ines Hovden aus Traunstein für den 33-Jährigen. Die Anwältinnen zeigten sich froh, dass ein Teil der Beute an die Geschädigten habe zurückgegeben werden können.

Beide Männer beteuerten im „letzten Wort“, wie sehr sie ihr kriminelles Handeln bedauern würden. Die Straftatbestände im Urteil stimmten mit denen aus den Schlussanträgen überein: Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl, Sachbeschädigung sowie vollendeter und versuchter Diebstahl der Angeklagten in unterschiedlich vielen Fällen.

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