Mühldorf/Erharting – Da wurde es eng im Gerichtssaal: Fünf Angeklagte und sechs Verteidiger nahmen vor Amtsrichter Florian Greifenstein, den zwei Schöffen und der Protokollführerin Platz. Zwei Angeklagte und ein Verteidiger waren nicht erschienen: Den einen konnte das Gericht nicht erreichen, bei dem anderen hatte der Rechtsanwalt Terminprobleme. Im Gerichtssaal waren außerdem zwei Dolmetscherinnen für Ungarisch und Bulgarisch sowie vier Polizeibeamte, die zwei der Angeklagten begleiteten.
Die sieben Angeklagten sollen sich, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein, zu einer Bande zusammengefunden und in großem Stil Europaletten gestohlen haben. Die Männer im Alter zwischen 25 und 54 Jahren sind Deutsche, Rumänen, Bulgaren und Ungarn. Sie leben in den Landkreisen Mühldorf und Altötting, in München und bei Dachau.
Diebstahl von knapp 10.000 Paletten
Die Staatsanwaltschaft Traunstein wirft allen sieben vor, nach gemeinsamem Plan das Netto-Zentrallager bei Erharting um Tausende Euro-Paletten erleichtert zu haben. Zwei von ihnen sollen insgesamt 38-mal mit dem Lkw eines anderen Angeklagten auf das Betriebsgelände gefahren sein. Dort sollen vier bei Netto angestellte, mutmaßliche Komplizen dabei geholfen haben, den Laster mit jeweils geschätzt 260 Euro-Paletten zu beladen. Einer der Angeklagten, Eigentümer des Lkws, soll Abnehmer der auf diese Weise beschafften Paletten gewesen sein. Er soll sie für seinen eigenen Palettenhandel verwendet haben.
Die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen 38 Taten sollen zwischen Anfang Februar und Anfang April 2025 stattgefunden haben. Laut Anklageschrift soll das Aufladen der Paletten mit dem Gabelstapler zu verschiedenen Tageszeiten mal nur 30 Minuten, ein anderes Mal zwölf Stunden gedauert haben. Zwei der Angeklagten sollen dabei Wache gestanden haben.
Wie Staatsanwalt Alexander Fischer aus der Anklageschrift verlas, soll die Hälfte jeder dieser 38 Wagenladungen mit 260 Paletten einen Wert von circa 10 Euro pro Palette, der Rest von etwa 5 Euro, gehabt haben. Der Gesamtschaden der Diebeszüge addiere sich demnach auf einen Betrag von rund 74.000 Euro. Fünf der Angeklagten wurden wegen 38 Fällen von Diebstahl als Mitglied einer Bande angeklagt, zwei „Schmieresteher“ wegen Beihilfe in fünf Fällen beziehungsweise in 20 Fällen.
Vater und Sohn, die den Laster zu dem Logistikzentrum gefahren haben sollen, sitzen seit Dezember 2025 in Untersuchungshaft in München und Mühldorf. Sie wurden in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt.
Nachdem die Anklage verlesen war, stellte Richter Florian Greifenstein fest, dass bisher nur einer der Angeklagten sich zu den Vorwürfen geäußert hatte. Gegen einige der anderen habe sich der Tatverdacht aufgrund von Aufnahmen einer Überwachungskamera ergeben. Weitere Aussagen oder gar Geständnisse hatte es im Rahmen der Ermittlungen nicht gegeben. Und auch in der gerade angelaufenen Hauptverhandlung wollte sich spontan keiner der Angeklagten äußern.
Stattdessen meldete sich der Verteidiger eines 39-Jährigen, der nun seit fast sechs Monaten in München einsitzt, zu Wort. „Die Anklageschrift leidet an eklatanten Mängeln“, rügte Anwalt David Mühldorfer. Sein Mandant wisse weder, woher die angenommene Bandenbildung rühre, noch welcher Tatbeitrag ihm genau vorgeworfen werde. Im Gutachten heiße es, ein Foto „deute darauf hin“, dass er Täter gewesen sei – das belege aber gar nichts.
Auch der geschätzte Schaden beruhe nur auf Circa-Annahmen der Staatsanwaltschaft, so Mühlberger. Die aufgelisteten Tattage und -zeiten seien zum Teil doppelt aufgeführt, eine Verladedauer von zwölf Stunden bei einem Diebstahl sei schier unmöglich. Eine „so katastrophale Anklageschrift“ habe er selten gesehen, sagte er mit Blick auf den Staatsanwalt. Auf dieser Grundlage könne er den Mann nicht verteidigen. Dieser Argumentation schlossen sich weitere Verteidiger an.
Den Verweis von Staatsanwalt und Richter, dass die Beweisaufnahme erbringen werde, ob der Tatverdacht nachweisbar sei oder nicht, ließen die Anwälte nicht gelten. Aber Greifenstein blieb dabei: „Der Sachverhalt ist in der Anklageschrift einfach und klar umschrieben. Die Anklage ist ausreichend.“ Wer was und wie gemacht habe und wie es rechtlich zu würdigen sei, sei Aufgabe der Beweisaufnahme.
Rechtsgespräch
bleibt ohne Ergebnis
Um zu klären, wie das „noch jungfräuliche“ Verfahren vorangetrieben werden könne, regte der Richter ein Rechtsgespräch mit den sechs anwesenden Verteidigern an. Nach rund 30 Minuten ging der Prozess weiter. Folgenden Beschluss gab Greifenstein zu Protokoll: „Das Rechtsgespräch hat zu keinen Ergebnissen, insbesondere zu keiner Vereinbarung geführt.“
Obwohl der Staatsanwalt die Aufrechterhaltung der beiden Haftbefehle beantragte, wurden sie vom Gericht mit Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Vater und Sohn kamen wieder auf freien Fuß und durften zu ihren Familien nach München zurückkehren. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und soll ab 1. Oktober mit vier Prozesstagen weitergehen.