Morddrohungen vor Gericht

von Redaktion

Toxische Beziehung eines Paares endet mit Freiheitsstrafe

Mühldorf/Waldkraiburg – Mit einer „toxischen Beziehung“ hatte es Richter Florian Greifenstein zu tun. Allerdings mit Verspätung: Der Angeklagte hatte seinen Verhandlungstermin verschlafen, teilte Verteidiger Jörg Zürner dem Gericht mit. Er habe seinen Mandanten aufgefordert, sofort zum Bahnhof zu gehen und sich in den nächsten Zug nach Mühldorf zu setzen. Über eine halbe Stunde zu spät traf der Waldkraiburger schließlich ein.

Angeklagt war der Mann wegen Bedrohung und Beleidigung einer Waldkraiburgerin (31) und deren Mutter (56). Staatsanwalt Alexander Fischer listete auf, dass der Beschuldigte die 56-Jährige im Januar und April 2025 in der Nähe ihrer Arbeitsstelle aufgesucht habe. Er habe gedroht, sie, ihre Tochter und ihre Enkelin (7) umzubringen. Der 31-Jährigen soll er am 4. September 2025 bei einem Telefonat gedroht haben, sie fertig zu machen, falls sie zur Polizei gehe. Wenige Tage später, am 7. September, soll er ihr eine Nachricht auf Whatsapp geschrieben haben. Darin habe er sie unter anderem mit den Worten „krankes Stück Scheiße“ beleidigt.

Treffen fanden
nur im Keller statt

Vor Gericht wirkte dieser Mann still und abwesend, in sich versunken. Rechtsanwalt Zürner gab für seinen Mandanten eine Erklärung zu den Tatvorwürfen und den Hintergründen ab. Der 41-Jährige habe die Frau im Sommer 2024 kennengelernt. Es habe sich eine Beziehung entwickelt, die beiden hätten fast täglich Kontakt gehabt. Wegen ihres Ex-Freundes und ihrer Familie habe sich die Frau mit dem nun Angeklagten nur im Keller ihres Mehrparteienhauses getroffen. Nie in der Öffentlichkeit.

Im Laufe der Beziehung habe sein Mandant der Frau rund 30.000 Euro aus einer Erbschaft für Drogen, den Kindergarten ihrer Tochter, Einkäufe und den Lebensunterhalt überlassen. Im September 2025 habe der Kontakt geendet, nachdem der Mann die Frau auf Whats-app bedroht hatte und sie zur Polizei gegangen war. Ihre Mutter habe er aber nie bedroht.

„Es hat sich um eine absolut toxische Beziehung gehandelt“, resümierte Zürner. „Ein ständiges On und Off.“ Und ein Ungleichgewicht, da sich sein Mandant von der Beziehung mehr versprochen habe, als es letztlich war. „Er fühlte sich ausgenutzt, zurückgesetzt und verletzt. Er hatte viel investiert und fühlte sich verliebt.“ Es kam zu der bedrohlichen Chatnachricht, die der 41-Jährige bald selbst als einen Fehler ansah. „Bei allem Verständnis“, so der Richter angesichts des vermeintlich schwierigen Verhältnisses. „Aber die Wortwahl der Nachrichten ging einfach zu weit.“ Die angeklagten Vorfälle seien nur die Spitze des Eisberges gewesen, dem Gericht lägen seitenweise Ausdrucke von Chats mit Bedrohungen und gegenseitigen Beleidigungen vor. Seit einem vom Familiengericht Mühldorf verhängten Kontaktverbot im September 2025 sei Ruhe eingekehrt. Der 41-Jährige halte sich daran.

Als eines der Opfer wurde zuerst die Mutter der 31-Jährigen befragt. Sie schilderte, wie der Angeklagte sie abgepasst habe und dass er ihr und ihrer Tochter immer wieder „schlimme Wörter“ gesagt habe. Er sei bei ihnen im Keller gewesen, „er war überall“, so die Frau. Obwohl ihre Tochter ihm gesagt habe, er solle sie in Ruhe lassen, sie wolle nichts von ihm. Auf den Einwurf des Richters, dass die schwierige Beziehung zwischen den beiden Hintergrund der Nachstellungen gewesen sei, beteuerte sie, dass ihre Tochter nichts mit dem Angeklagten hatte: „Nein, Herr Richter! Ich weiß alles. Wir reden über alles.“ Tochter und Enkelin lebten in ihrer Wohnung und hätten sich an ihre strengen Gesetze zu halten. Männerbesuch habe sie nicht gestattet. Das stellte der Verteidiger infrage: „Der Whatsapp-Verkehr spricht eine andere Sprache.“ Warum sie nicht schon im Januar zur Polizei gegangen sei, wenn sie von einem angeblich unbekannten Irren bedroht wurde, wollte Greifenstein von der Mutter wissen. „Wir hatten Angst“, so die Antwort.

Die 31-Jährige zeigte sich in ihrer Zeugenbefragung sehr temperamentvoll – mal weinend, mal empört und leicht aufbrausend. Sie bestätigte dem Gericht, dass sie den Angeklagten ab Sommer 2024 mehrmals getroffen hatte, um zu sehen, „was sich entwickelt“. Bald sei er ihr „zu psycho“ gewesen. Einmal hätten sie auch körperlich „was miteinander gehabt“, räumte sie auf Nachfrage des Richters ein, da sei sie aber nicht nüchtern gewesen. Sie habe nichts Festeres gewollt. Er habe es aber nicht verstanden und sie gestalkt. Große Geldbeträge habe sie nie von ihm bekommen. Es sei ihr schlimmstes Jahr gewesen, so jemand Schlimmes habe sie noch nie kennengelernt.

Staatsanwalt Fischer forderte die nach seiner Ansicht nachgewiesenen Anklagepunkte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung für den teilweise geständigen 41-Jährigen. In dieser Konfliktsituation hätten sich alle Beteiligten „nicht mit Ruhm bekleckert“. Die Taten habe der Mann unter offener Bewährung begangen, „er wusste, dass ihm Haft droht“. Schon eine frühere Beziehung habe mit einem Kontaktverbot geendet und ihm Vorstrafen eingebracht. Seine Chance auf ein straffreies Leben habe er nicht genutzt. Fischer bezeichnete das als „völlige Uneinsichtigkeit“. Auch dass er am Prozesstag verschlafen habe, zeige, dass er „das Verfahren nicht ernst nimmt“.

Verteidiger Zürner legte dar, dass sein Mandant die Mutter seiner Freundin nicht bedroht habe. Sie habe als Zeugin vor Gericht, „auf Krawall gebürstet“, maximalen Belastungseifer gezeigt. Zudem sei ihre Glaubwürdigkeit von der eigenen Tochter erschüttert worden, die ihr eben nicht alles erzählt habe. Die 31-Jährige habe den Waldkraiburger hingehalten, während er bei dem ganzen Hin und Her weiter auf eine Beziehung hoffte. „Die Taten waren in dieses Beziehungsdrama eingebettet“, so Zürner. Insgesamt hielt er eine geringe Geldstrafe für ausreichend.

In seinem letzten Wort vor dem Urteilsspruch sagte der Angeklagte nur: „Es tut mir leid.“

Chats sind kein
rechtsfreier Raum

Richter Greifenstein folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den 41-Jährigen schuldig in drei sachlich zusammenhängenden Fällen von Beleidigung und Bedrohung. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung. Er habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Taten begangen habe. Sie seien ihm nicht „wesensfremd“ und die Chatverläufe der Beleg dafür.

Der Ton in dieser Beziehung sei „unsäglich“ gewesen, stellte Greifenstein fest, „völliger Wahnsinn“. Chats seien zwar erst einmal privat, aber eben kein rechtsfreier Raum.

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