Mühldorf – Ab Sonntag fällt ein Teil der Überwachungszone im Landkreis weg. Zudem ist die Schutzzone im Landkreis weggefallen. Beides wurde wegen des Ausbruchs der Newcastle-Krankheit im Landkreis eingerichtet. Der derzeit noch bestehende Teil der Überwachungszone umfasst das Gebiet folgender Ortschaften und Gebiete: Gemeinde Oberbergkirchen, Teile der Gemeinde Schönberg, Teile der Gemeinde Lohkirchen, Teile der Gemeinde Zangberg, Teile der Gemeinde Ampfing, Teile der Gemeinde Heldenstein, Teile der Gemeinde Rattenkirchen, Teile der Gemeinde Obertaufkirchen, Gemeinde Schwindegg und die Marktgemeinde Buchbach.
Eine Aufstallpflicht gilt auch in der Überwachungszone. Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung des verbliebenen Teils der Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt.
Außerhalb der Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihre Tierhaltung dem Veterinäramt anzuzeigen.
Die Mitarbeiter des Veterinäramts stehen für Fragen zu den Schutzmaßnahmen per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung. re