Mühldorf – Es ist der Klassiker: Bei Baggerarbeiten wurde am vergangenen Dienstag am frühen Nachmittag eine Gasleitung eines privaten Anwesens abgerissen. Die Feuerwehren aus Mößling und Mühldorf rückten an, um das Problem in den Griff zu bekommen. Dazu kamen der Katastrophenschutz des Landkreises Mühldorf, Polizei und Rettungsdienst.
Die Einsatzkräfte gehen in einem solchen Fall akribisch vor: Mit einem Wassersprühnebel wurde das entstandene Leck so lange besprüht, bis die Leitung abgedichtet, genauer gesagt der Gasaustritt schließlich unterbunden war. Auch benachbarte Gebäude wurden nach Angaben vor Ort von der Polizei vorsorglich geräumt. Es wurde niemand verletzt, die Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen.
Geruchsstoffe müssen
untergemischt werden
Erdgas beziehungsweise Flüssiggas ist eigentlich geruchlos. Deswegen werden Geruchsstoffe untergemischt, um einen möglichen Austritt wahrnehmen zu können. Landläufig werden diese als schwefelartig, wie faule Eier, oder als lösungsmittelartiger Geruch beschrieben. Gasaustritt kann zu Explosionsgefahr führen. Deswegen ist es auch so wichtig, dass bei einem Austritt sofort reagiert wird, indem man einen Notruf absetzt, erklärt Martin Strasser, Kommandant der Feuerwehr Mühldorf.
Wenn Leitungen durch Baggerarbeiten beschädigt werden, kommt in der Regel der Atemschutztrupp der Feuerwehr zum Einsatz, erklärt Strasser. Mit einem Messgerät wird die Menge des austretenden Gases festgestellt, denn die Gaskonzentration erreicht irgendwann die Explosionsgrenze.
Was man auf jeden Fall beachten sollte, wenn die Leitung bei Baggerarbeiten beschädigt wird: „Auf keinen Fall die Grube wieder zuschütten“, warnt Strasser. Das ausströmende Gas wäre nicht mehr genau zu lokalisieren, die Arbeit der Feuerwehr würde unnötig behindert.
Als die Feuerwehr am Dienstag zum Einsatzort kam, versuchte sie, das ausströmende Gas mit einem feinen Wassersprühstrahl zu kontrollieren. „Ich habe mich für diese Art der Eindämmung entschieden, um das Gas möglichst im Umfeld zu belassen. Gas verflüchtigt sich sonst sehr schnell, kriecht überall hin. Bei der engen Wohnbebauung dort, sollte das verhindert werden“, erklärt Mößlings Kommandant Michael Jäkel die Vorgehensweise.
„Sollte man Gasgeruch wahrnehmen“, so Jäkel weiter, „dann sofort einen Notruf absetzen, das Gebäude verlassen und die Nachbarn warnen.“ In der Regel ist bei einem solchen Vorfall nicht nur die Feuerwehr schnell zur Stelle, sondern auch die Techniker des Gasversorgers. In diesem Fall die der Erdgas Südbayern (ESB), die sich dann um die Schieber kümmern und die Leitung zudrehen.
Für Gasinstallationen in der Wohnung, wie Gastherme oder Gasherd, gibt es Vorschriften. Dort seien eine sichere Gaszuleitung und ein Absperrhahn vorgeschrieben, ergänzt Jäkel. Bei flexiblen Schläuchen, wie für den Herd, sind Gassicherheitsventile (TAE) Pflicht.