Kinder geschockt: Katze absichtlich überfahren

von Redaktion

Busfahrer erhält Bewährungsstrafe und Geldstrafe – Gegenüber Arbeitgeber alles abgestritten

Altötting – Ein Mann aus Bosnien musste sich vor dem Amtsgericht Altötting verantworten. Der Vorwurf: Der 51-Jährige soll am 26. Oktober des vergangenen Jahres als Schulbusfahrer in Marktl absichtlich eine Katze überfahren haben. Und das vor den Augen von knapp 15 Grundschulkindern, die sich zu dem Zeitpunkt im Bus befunden haben sollen. Ein äußerst brisanter Fall.

51-Jähriger ist nach der
Tat einfach weitergefahren

Der Vorfall soll sich damals gegen 13 Uhr ereignet haben. Laut Äußerungen von zwei Kindern habe der Mann auf der Straße zwei Katzen bemerkt und deswegen gehupt. Während die eine von der Straße lief, soll die andere am Straßenrand sitzen geblieben sein. Mit den Worten „Die dicke Ratz fahren wir zam“ sei er dann auf sie zugesteuert.

Trotz Stopp-Rufen der Kinder soll er das Tier dann erwischt haben. Nach einem Wendemanöver hätten die Schüler ihn zum Stehenbleiben bewegt, um nach der Katze zu sehen. Der Busfahrer soll allerdings nicht darauf eingegangen und einfach weitergefahren sein. Zudem soll er sich über die Kinder lustig und das Radio laut gemacht haben.

Die Katze musste im Anschluss aufgrund ihrer Verletzungen eingeschläfert werden. Der Angeklagte selbst ließ durch seinen Rechtsanwalt eine Stellungnahme dazu verlesen.

Katze noch am
Unfallort eingeschläfert

Die ganze Situation tue ihm sehr leid und er schäme sich dafür. Der Spruch mit der „Ratz“ sei nicht ernst gemeint und im Nachhinein betrachtet äußerst geschmacklos gewesen. Dass er eine Katze überfahren haben soll, habe er weder gespürt noch wahrgenommen.

Auch bei der Rückfahrt habe er kein verletztes Tier auf der Straße gesehen. Trotzdem hätte er die Hinweise der Kinder ernst nehmen müssen. Es war niemals seine Absicht, ein Tier zu töten, beteuerte er. Im Bus sei es sehr laut gewesen und er habe die Rufe der Kinder einfach nicht realisiert. Ein Gespräch mit den Kindern habe danach nicht mehr stattgefunden. Im Anschluss wurde die erste Zeugin gerufen. Die Mutter einer kleinen Tochter, die das Ganze im Bus mitbekommen haben soll. Sie erinnere sich, dass ihre Tochter damals hereingestürmt und vollkommen aufgelöst gewesen sei.

Nachdem sie erzählt bekommen hatte, was passiert sein soll, fuhr die Frau nach eigenen Angaben sofort zum Unfallort. Schließlich ist sie Tierärztin. Wenige Meter davon entfernt, soll eine kleine Katze, schätzungsweise um die 800 Gramm, in Seitenlage gelegen sein, wobei sich die Beine noch bewegt hätten. Da die Zeugin am ganzen Körper mehrere Brüche feststellen konnte, musste sie das Tier noch vor Ort einschläfern. Sie mutmaßte außerdem, dass es sich bei der zweiten Katze wohl um die Mutter des Jungtieres gehandelt haben könnte.

Äußerlich seien zwar keine blutigen Verletzungen zu sehen gewesen, aufgrund ihrer Expertise wisse sie aber, dass Katzen sehr robuste Tiere seien.

Die Aufregung um den Vorfall dauerte noch eine ganze Woche an, wobei die Zeugin betonte, dass sie den Gerichtsprozess allen Beteiligten gerne erspart hätte. Des Weiteren sei eine Strafe für den Mann das Letzte, was sie wolle.

Kindern bleibt
Aussage erspart

Sie hätte sich nur ein Gespräch zwischen dem Busfahrer und den Kindern gewünscht. Stattdessen soll der Mann alle Vorwürfe gegenüber seinem damaligen Arbeitgeber abgestritten haben und trotz eines persönlichen Treffens gesagt haben, dass die Kinder lügen würden und eine blühende Fantasie hätten.

Erst daraufhin habe die Mutter die Polizei eingeschaltet. Ihrer kleinen Tochter, die ebenfalls als Zeugin geladen war, hätte sie das Ganze gerne erspart, weil sie schon viel Angst vor der Aussage habe.

Richter Günther Hammerdinger regte danach den Angeklagten und Bernhardinger dazu an, sich darüber Gedanken zu machen, den Einspruch auf Rechtsfolgen zu beschränken. Dann müssten sich die Kinder, ein zweites hätte ebenfalls noch aussagen müssen, nicht dieser Mammutaufgabe stellen.

Nach kurzer Bedenkzeit stimmten die beiden zu. Im Anschluss stand nur noch die Höhe der Strafe im Raum. Während die Staatsanwältin zwölf Monate Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden kann, und ein dreimonatiges Fahrverbot forderte, hielt der Verteidiger eine Freiheitsstrafe zwischen acht und zehn Monaten auf Bewährung und ein Fahrverbot von maximal zwei Monaten für angemessen.

1.500 Euro
an Kinderschutzbund

Das Urteil von Hammerdinger wurde mit Spannung erwartet. Schlussendlich verurteilte der Richter den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung auszusetzen ist, und einem Fahrverbot von drei Monaten.

Zudem muss er dem Kinderschutzbund Burghausen und Altötting 1.500 Euro zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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