Die Rechtslage

Der Münchner Arbeitsrechtler Florian Wehner sagt: „Es gibt sicherlich Branchen, wo es auf die Sprache ankommt. Dass das für einen Hausmeister gilt, würde ich bezweifeln.“ Ihn deshalb zu entlassen, wäre Diskriminierung. Andererseits: Könne der Arbeitnehmer Hochdeutsch sprechen, weigere sich aber, kön

Dienstag, 23. Dezember 2025

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