Die Rechtslage

von Redaktion

Der Münchner Arbeitsrechtler Florian Wehner sagt: „Es gibt sicherlich Branchen, wo es auf die Sprache ankommt. Dass das für einen Hausmeister gilt, würde ich bezweifeln.“ Ihn deshalb zu entlassen, wäre Diskriminierung. Andererseits: Könne der Arbeitnehmer Hochdeutsch sprechen, weigere sich aber, könne er angewiesen werden, Hochdeutsch zu sprechen. „Sofern er kein Hochdeutsch beherrscht und man ihn beispielsweise dazu zwingt, einen Sprachkurs zu besuchen, geht das zu weit.“

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