Wie geht es mit der Mietpreisbremse weiter? Das Amtsgericht hatte sich im Sommer geweigert, das Regularium anzuwenden, weil es die Verordnung des Freistaats für handwerklich mangelhaft hielt. Im konkreten Fall hatte ein Mieter geklagt, weil er für seine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung
Dieser Artikel (ID: 240268) ist am 23.11.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36).