Die Stadt verschärft den Kampf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Nachdem der Landtag im Sommer entschieden hatte, den Bußgeldrahmen deutlich anzuheben, hat der Stadtrat seine Zweckentfremdungssatzung angepasst. Bisher konnte die Stadtverwaltung Vermieter, die ihre Räume etwa als Ferienwohnungen an Touristen vergeben hatten, mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belegen. Nun sind Strafen bis zu 500 000 Euro möglich. Das Sozialreferat geht davon aus, dass in München etwa 1300 Wohnungen unerlaubterweise dauerhaft an Touristen vermietet werden, davon 300 an Medizintouristen.
Die Stadt München hatte sich zusätzlich eine Rechtsgrundlage zur schnelleren Räumung bei Zweckentfremdung gewünscht, um schwarze Schafe abzuschrecken. Doch dazu konnte sich die Staatsregierung nicht durchringen, wenngleich der CSU-Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper nun in einem Schreiben an OB Dieter Reiter (SPD) behauptet, entsprechende Ergänzungen an der Neufassung der Satzung hätte die Stadt vornehmen können. In der jetzigen Form bleibe das Instrumentarium jedoch ein stumpfes Schwert, so Brannekämper. Die Stadt habe eine Chance zur Bekämpfung dieses „gigantischen Problems“ vertan. Stimmt nicht, behauptet das Sozialreferat. Die Gerichte hätten in mehreren Entscheidungen die angeordnete Räumung von Bewohnern zur Durchsetzung der Beendigung einer Unterbringung von Medizintouristen als nicht geeignetes Mittel angesehen. Es fehle die gesetzliche Grundlage. Brannekämpers Änderungsvorschläge seien nicht geeignet oder gar nicht möglich.
Das Sozialreferat beschäftigt nun auch mehr Personal, um Verstöße gezielter ahnden zu können. Die Behörde geht davon aus, dass sich die Zahl der gemeldeten Fälle von Zweckentfremdung im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 verdoppeln wird. Damals wurden der Bußgeldstelle des Amtes für Wohnen und Migration 87 Fälle zugeleitet. Im Zusammenhang mit der Sonderermittlungsgruppe Ferienwohnungen wurden bereits 8,5 Stellen neu geschaffen. Ab 2018 kommen noch einmal 1,5 Stellen hinzu. Hintergrund: Immer noch sind 283 Fälle von Zweckentfremdung unbearbeitet. Die Bußgeldhöhen haben sich dabei im Bereich der Zweckentfremdung von 129 555 Euro im Jahr 2015 auf 396 350 Euro im Jahr 2016 und 726 610 Euro bis Juli 2017 erhöht. Bis zum Jahresende 2017 werden die verhängten Bußgelder allein bei der Zweckentfremdung voraussichtlich die Millionengrenze erreichen. Geahndet wurden über 100 Fälle. Von 2013 bis 2016 hatte die Stadt 798 Zweckentfremdungen mit gesamt 55 000 Quadratmetern beendet. Nach fünf Jahren wird sich der Landtag erneut mit der Frage befassen, ob die Gestaltungsspielräume der Kommunen erweitert werden sollen. kv