Aktuelles in kürze
Experten-Vortrag zum Mietspiegel
Die explodierenden Mieten treiben viele Münchner um. Die häufigste Mieterhöhung ist die bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter kann eine solche Mieterhöhung nicht einseitig festsetzen, sondern ist an das gesetzliche Zustimmungsverfahren gebunden. Die Rechtsanwältin Dorothea Mod