Wer wird für die Kosten aufkommen? Wir haben die Behörden nach dem Stand der Dinge gefragt.
• Das Kreisverwaltungsreferat: „Die von der Stadt übernommenen Beträge belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Rund 500 000 Euro für Hotels und Sicherheitskosten übernimmt die Stadt freiwillig. Wir sind zuversichtlich, dass sich Bund und Freistaat an den restlichen Kosten beteiligen werden. Derzeit bleibt das dortige Verfahren abzuwarten: Die Stadt steht weiterhin in einem konstruktiven Austausch mit den Landes- und Bundesbehörden. Das KVR hat einen Antrag über das Bayerische Innenministerium an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn gesandt. Welchen Betrag Frau Meinberger am Ende zu zahlen hat, ist noch offen, weil eben nicht klar ist, in welcher Höhe sich Bund und Freistaat beteiligen.“
• Das Bayerische Innenministerium: „Der umfangreiche Antrag der Stadt München auf Kostenübernahme ist erst vor ein paar Tagen bei uns eingegangen. Wir werden ihn jetzt prüfen und hoffen, ihn noch dieses Jahr an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bonn weiterleiten zu können. Prinzipiell trägt der Freistaat die Kosten für den Kampfmittelräumdienst, das heißt für die Entschärfung, den Abtransport und die Entsorgung. Doch dieser Fund musste erst aufwändig freigelegt werden, dadurch sind zusätzliche Kosten angefallen, für die der Freistaat nicht zuständig ist.“
• Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: „Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Kampfmitteln liegt – im Rahmen der allgemeinen polizeilichen Gefahrenabwehr – bei den Bundesländern. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, erstattet den Ländern auf der Grundlage der geltenden Staatspraxis nach Artikel 120 Grundgesetz die erforderlichen Kosten für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel, soweit diese auf nicht bundeseigenen Grundstücken geborgen werden. Ein Antrag des Freistaates Bayern auf Kostener-stattung für die Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel im Münchener Stadtteil Freimann liegt der BImA nicht vor.“