Zum Glück hatten wenige Zentimeter gefehlt, sonst wäre Victor S. (41) wohl zum Mörder geworden. Doch Qais D. konnte noch rechtzeitig ausweichen – und sprang zur Seite, als S. ihn im September 2016 mit einer Armbrust beschoss. Ein Kratzer am Hals blieb dem Opfer – und der Schrecken der Erinnerung. Victor S. hingegen wurde am Freitag vom Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt. Richter Michael Höhne sprach ihn nach wochenlanger Verhandlung des versuchten Mordes schuldig.
„Extrem gefährlich“ sei dessen Armbrust-Attacke gewesen, denn der acht Millimeter dicke Pfeil hatte eine potenziell tödliche Durchschlagskraft. „Der Angeklagte war nicht bereit zu akzeptieren, dass seine Frau mit einem anderen Mann leben wollte“, begründete Höhne das Urteil und das Motiv für die Tat.
Aus Wut und Verärgerung habe Victor S. sich abreagieren wollen. „Wegen der neuen Beziehung wollte er erst den Lebensgefährten töten und dann seine Frau.“ Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe sah das Gericht als Mordmerkmale an. Über Monate hinweg habe Victor S. seine Ex-Frau und Qais D. gestalked. Zweimal hatte der Angeklagte sogar versucht, in deren Wohnung in der Boschetsrieder Straße einzudringen. Doch als er nachts über den Balkon kam, schlug Qais D. ihn in die Flucht. Das machte Victor S. nur umso wütender. Danach habe er den Entschluss gefasst, seinen körperlich überlegenen Nebenbuhler umzubringen.
In einem Gebüsch hatte Victor S. zunächst übernachtet, um Qais D. frühmorgens abzupassen. Im Dunkeln stand er ihm gegenüber und lud die Armbrust, die er von Norddeutschland nach München im Zug transportiert hatte. „Bitte nicht“, hatte Qais D. noch geschrien – doch Victor S. drückte trotzdem ab. Aus drei Metern Entfernung. Dass Qais D. überlebte, ist laut Gericht einer „Reflex-Zuck-Bewegung“ zu verdanken, die dazu führte, dass der Pfeil nicht seinen Hals durchbohrt hatte, sondern nur streifte. Bis heute, hatte der Geschädigte ausgesagt, leide er unter Ängsten und Schmerzen durch den Vorfall. Victor S. hatte dafür nur ein Lächeln übrig – während der Aussage und auch am Freitag, nach dem Urteil. Die Folgen seines beinahe tödlichen Handelns scheinen ihm egal zu sein. Immer wieder schüttelte er den Kopf, um sein Unverständnis für das Urteil zum Ausdruck zu bringen. Er liebe seine Frau, hatte S. zuletzt noch beteuert. Doch Richter Höhne glaubte das nicht: „Wer seine Frau liebt, der plant nicht, sie zu töten.“ Andreas Thieme