Es könnte so schön sein: Die Großmutter hat seit Jahrzehnten ein Haus in der Stadt – und das soll möglichst weiterhin im Familienbesitz bleiben. Doch das ist oft gar nicht so leicht: „Die Erbschaftssteuer benachteiligt Privatvermögen“, sagt Rudolf Stürzer von der Interessengemeinschaft „Haus & Grund“. „Erbt jemand eine Firma, gibt es Steuererleichterungen, wenn die Firma in Familienhand bleibt.“ Bei einem Privathaus langt der Staat jedoch richtig zu – ob das Haus im Familienbesitz bleibt oder nicht. „So stehen Erben unter einem enormen Druck“, sagt Stürzer. Die müssen dann verkaufen oder Kredite aufnehmen. „Entscheiden sie sich für Letzteres, fordert die Bank oft einen rigorosen Renditeplan.“ Die Folge: Es weht plötzlich ein anderer Wind im Haus. Der neue Eigentümer zieht die Mieten an. Denn er steckt viel Geld und das eigene Risiko in die Finanzierung seines Erbes.
Zudem: Vermieter, die ihre Wohnungen sehr günstig anbieten, bekommen regelmäßig Probleme mit dem Finanzamt: „Sind Wohnungen günstiger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete, fallen Steuervorteile weg“, so Stürzer. „Vermieter können dann zum Beispiel Reparaturen am Haus nicht mehr absetzen.“ Die Mieter in Wolfgang Fischers Haus haben Glück gehabt, dass er die Immobilie einer Genossenschaft überlassen wird“, sagt Stürzer. „Die hat nämlich den Vorteil, dass sie nicht gewinnorientiert wirtschaften muss.“ Kein Renditeplan, kein Druck. Und deshalb wahrscheinlich auch keine Mieterhöhungen. jsh