Supermärkte dürfen Schockbilder verdecken
Zigarettenautomaten an der Kasse müssen keine Ekelfotos zeigen
Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gesprochen: Supermärkte dürfen die ekelerregenden Schockbilder auf Zigarettenschachteln im Verkaufsautomaten verdecken. Die Produktpräsentation in den Automaten sei nicht Teil der Verkaufsverpackung, entsch