Juristisch wohl einwandfrei und doch schwer nachvollziehbar: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, den Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben (43) aufzuheben, wirkt äußerst unglücklich. Denn sie hat eine Vorgeschichte, die zu ändern gewesen wäre, und negative Auswirkungen auf die Wahrnehmung des gesamten NSU-Prozesses.
Wem will man die vorzeitige Haftentlassung eines rechten Terroristen nun als gerecht verkaufen? Den Angehörigen der Opfer gewiss nicht. Sie leiden ohnehin darunter, dass der gesamte NSU-Komplex in all seinen schrecklichen Details noch längst nicht aufgeklärt ist. Zudem hatten sie das Urteil scharf kritisiert und nahmen es als zu mild wahr.
Fünf Jahre und zwei Monate lang hatte das OLG die zehn Morde aufgearbeitet. Während Beate Zschäpe wegen Beihilfe lebenslänglich erhielt, waren es für Wohlleben nur zehn Jahre. Das Strafmaß hatte das Gericht ausführlich abgewägt. Doch nun wird es zum Bumerang: Denn durch die bereits abgesessene Untersuchungshaft von sechs Jahren und acht Monaten hat Wohlleben nun zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Gut möglich, dass er nie wieder ins Gefängnis muss.
Hier stößt das Recht an seine Grenzen. Denn was rechtens ist, sollte auch als gerecht wahrgenommen werden können. Ungerecht fühlt es sich aber an, wenn ein Terrorist verurteilt wird und direkt danach aus dem Gefängnis darf.