Gamze Kubasik streicht ihr Haar zurecht, aufrecht sitzt sie vergangene Woche auf dem Podium im Münchner Eine-Welt-Haus. „Wir warten bis heute auf eine Entschuldigung“, sagt die Tochter von Mehmet Kubasik, der am 4. April 2006 ermordet worden war. Eine Entschuldigung hat sie aber nie erhalten. Auch die übrigen Angehörigen nicht.
Stattdessen mussten die Opfer-Familien nun miterleben, wie Ralf Wohlleben (43), der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) eine Mordwaffe lieferte, aus dem Gefängnis entlassen wurde. Bereits am Dienstag verließ Wohlleben die JVA Stadelheim, nachdem das Oberlandesgericht seinen Haftbefehl aufgehoben hatte. Nur sieben Tage, nachdem das Gericht den früheren NPD-Funktionär wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt hatte. Einen entsprechenden Antrag hatten Wohllebens Anwälte direkt nach dem Urteil gestellt.
Zur Begründung erklärte das Oberlandesgericht, dass „nach aktuellem Verfahrensstand“ keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Somit liege „derzeit kein Haftgrund mehr vor“, sagte Sprecher Florian Gliwitzky.
Die Familien der NSU-Opfer sind darüber „wütend und enttäuscht“, wie Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin betont, der die Familie von Theodoros Boulgarides vertritt, eines der Mordopfer aus München. „Nach dem überraschend niedrigen Strafmaß ist das nun ein erneuter Schock für die Hinterbliebenen.“ Die bayerische Justiz habe noch einmal deutlich gemacht, dass sie „nicht in der Lage ist, mit rassistisch motivierten Taten umzugehen“, sagt Narin. Nach der „unsäglichen Behandlung durch die Behörden“ sei das Vertrauen der Opfer-Familien in den Rechtsstaat nun „vollends erloschen“. Die Familien seien verzweifelt und ängstlich, „während die rechte Szene jetzt feiert“, kritisiert Narin.
Sorgen macht sich auch Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer, der aufgrund der Freilassung Wohllebens ein Erstarken der rechten Szene befürchtet. „Er ist ein Held in der Szene. Er hat stets geschwiegen. Wir werden aber ein besonderes Auge auf ihn haben.“
Sechs Jahre und acht Monate saß Ralf Wohlleben bereits in der JVA Stadelheim ab. Als Untersuchungshäftling. Drei Jahre und vier Monate Haft wären also noch offen. Ob Wohlleben jemals wieder ins Gefängnis muss, ist aber unklar. Denn: Das Oberlandesgericht hat insgesamt 91 Wochen lang Zeit, das Urteil im NSU-Prozess schriftlich zu begründen. Anschließend können die Verteidiger es noch vier Wochen lang prüfen. Erst danach könnte es rechtskräftig werden. Und erst dann wird erneut über Wohlleben entschieden – spätestens in rund zwei Jahren. Möglich ist, dass Wohllebens Reststrafe dann zur Bewährung ausgesetzt wird. In Bayern ist das nach zwei Dritteln der verbüßten Strafe durchaus üblich.
Rechtlich ist die Freilassung einwandfrei: In Deutschland regelt Paragraf 112 der Strafprozessordnung die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft und ob ein Angeklagter vorzeitig entlassen werden darf. Maßgeblich ist, ob ein dringender Tatverdacht besteht oder Haftgründe wie zum Beispiel Fluchtgefahr vorliegen. Diese hat das Gericht verneint, deshalb kam Wohlleben auf freien Fuß. Dabei spielten wohl auch Wohllebens persönliche Verhältnisse eine Rolle: Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Als vorläufig freier Mann darf er nun zu seiner Familie nach Jena zurückkehren. Nur eine Woche nach dem Urteil.