wien kein vorbild für münchen

U-Bahn bleibt eine Ess-Bahn

VON Christina Meyer

Ein Verbot von Speisen in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es in München bisher nicht: In den Beförderungsbedingungen des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) steht lediglich, dass „übel riechende Personen“ von der Fahrt ausgeschlossen werden können (Paragraf 3) und vom Betriebsper

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Montag, 11. Mai 2026

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