wien kein vorbild für münchen
U-Bahn bleibt eine Ess-Bahn
Ein Verbot von Speisen in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es in München bisher nicht: In den Beförderungsbedingungen des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) steht lediglich, dass „übel riechende Personen“ von der Fahrt ausgeschlossen werden können (Paragraf 3) und vom Betriebsper