Sanft schmiegt sich Bruno an sein Herrchen. Christian S. (38) streichelt dem Labrador über das schwarze Fell. Die beiden sind vertraut wie zwei Freunde. Doch in der Wohnung des schwerbehinderten Mannes darf der Hund nicht mehr bleiben – so hat das Münchner Amtsgericht vergangenen Donnerstag entschieden.
„Dieses Urteil ist hundsgemein“, sagt Christian S., der an Epilepsie leidet. Seit 13 Jahren kann er nicht mehr arbeiten und ist Frührentner. „Im Alltag ist Bruno meine Stütze. Er schlägt auch an, wenn ich einen Anfall kriege“, sagt S., der gemeinsam mit seinem Hund in Waldtrudering lebt.
Dem Vermieter ist das offenbar egal: Er verklagte Christian S., weil er sich durch den Labrador gestört fühlte. Angeblich lagen Hundehaare im Treppenhaus und in der Gemeinschaftswaschmaschine. Er untersagte deshalb die Hundehaltung und gewann nun den Prozess. Bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld drohen Christian S. nun, wenn er dagegen verstößt. „Das werde ich nicht akzeptieren und Berufung einlegen“, sagt er. „Hier wird gegen mein Persönlichkeitsrecht verstoßen. Ich brauche Bruno und werde durch alle Instanzen gehen, wenn es nötig ist.“
Seit 2009 lebt der Epileptiker in der Waldtruderinger Erdgeschoss-Wohnung mit Garten. Perfekte Bedingungen – auch für einen Hund. „Bruno habe ich im Dezember 2016 in Spanien aus dem Tierheim geholt und ihn so vor der Tötung gerettet“, sagt Christian S. Seitdem sind die beiden ein Herz und eine Seele. Aber: Beim Vermieter hatte Christian S. seinen Hund nie offiziell angemeldet, obwohl der Mietvertrag das verlangt. „Für mich gab es dazu keine Veranlassung, weil es im Mietvertrag kein generelles Verbot für die Hundehaltung gibt“, sagt S.
Das stimmt. Doch hier liegt der Knackpunkt: Denn laut Vertrag darf die Zustimmung zur Hunde-Haltung „verwehrt werden, wenn von dem Tier Störungen und/oder Beschädigungen der Mietsache ausgehen“. Der Vermieter sah das als gegeben an und klagte.
„Das sind doch nur Versuche, mich aus der Wohnung zu treiben“, glaubt Christian S. Mit dem Vermieter habe er schon in der Vergangenheit öfter Streit gehabt. „Meist ging es um Nebenkosten-Abrechnungen, die ich angegriffen habe.“
Das Amtsgericht sah es dagegen als erwiesen an, dass das Treppenhaus verunreinigt wurde. „Ein Labrador ist kein Kleintier“, so das Gericht. „Daher bedarf die Haltung dieses Hundes der Zustimmung des Vermieters.“ Dieser lässt ausrichten, es gebe mehrere Mieter, „die sich durch Herrn S. und seinen Hund gestört fühlen.“ Angeblich habe Christian S. sich auch nicht an die Leinenpflicht gehalten.
Der Hundehalter streitet das ab: „Bruno ist total brav, aber der Vermieter sieht in ihm ein aggressives Tier. Dabei will ich ihn als Therapie-Hund für mich ausbilden lassen. Ein Leben ohne Bruno ist für mich nicht vorstellbar.“ Solange die Berufung läuft, darf Bruno bleiben. Bis zu ein Jahr kann bis dahin vergehen.