Für seine außergewöhnlichen Garderobenlösungen hat Maximilian Jacob den Münchner Gründerpreis bekommen. Doch zum Feiern war dem Jungunternehmer am Ende nicht mehr zumute. „Ich muss Strafe zahlen, weil ich meine Freundin sicher an der U-Bahn abliefern wollte“, sagt der 25-Jährige.
Das Paar wollte nach der Preisverleihung in einem Café nahe der Münchner Freiheit den Abend gemeinsam ausklingen lassen. „Gegen halb elf habe ich meine Freundin zur U-Bahn gebracht.“ Sie hatte eine Fahrkarte – er nicht. „Schließlich wollte ich ja nicht mit der U-Bahn fahren, sondern sie so spätabends nur auf den Bahnsteig begleiten und selbst dann mit dem Auto heimfahren. Als die U-Bahn einfuhr, wurden wir kontrolliert. Ich habe dem Kontrolleur geschildert, dass ich keine Fahrkarte habe, weil ich meine Freundin nur zur Bahn bringen wollte – wie es sich nach 22 Uhr übrigens auch gehört.“ Aber der Kontrolleur habe nicht mit sich reden lassen: Jacob muss 60 Euro zahlen, weil er keine Bahnsteigkarte gelöst hatte.
So sehen es die Regeln der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) vor: „Die U-Bahnsteige zählen zum fahrscheinpflichtigen Bereich. Der ist in allen einhundert U-Bahnhöfen klar gekennzeichnet“, sagt MVG-Sprecher Matthias Korte. Wer sich im fahrscheinpflichtigen Bereich zeitlich begrenzt (maximal eine Stunde) aufhalte, müsse ein Bahnsteigticket lösen, sofern er keinen gültigen Fahrschein habe.
„Ich habe nicht mal gewusst, dass es eine Bahnsteigkarte gibt“, sagt Jacob. Das Bahnsteigticket kostet 40 Cent und muss bei der S-Bahn nur an den Tunnelbahnhöfen Marienplatz, Isartor, Rosenheimer Platz, Hauptbahnhof und Karlsplatz gelöst werden, jedoch an allen U-Bahnhöfen.
Korte erklärt, dass von dieser Regel keine Ausnahme gemacht werden könne. „Wer bei einer Kontrolle im U-Bahnhof ohne Ticket angetroffen wird, muss das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen. Aus welchem Grund sich jemand auf dem Bahnsteig aufhält, ob mit oder ohne Fahrabsicht, beziehungsweise als Fahrgast oder Gentleman, können wir nicht beurteilen.“
Die Bahnsteigkarte sorgt immer wieder für Diskussionen. Außer in München gibt es sie nur noch in Hamburg – und ist auch dort umstritten. München hält trotzdem daran fest. „Es gibt derzeit keine Pläne, das Bahnsteigticket beziehungsweise den fahrscheinpflichtigen Bereich abzuschaffen“, sagt Korte. Denn mit dieser Methode könne man Schwarzfahrer besser erwischen: Ohne die Bahnsteigkarte wären in den U-Bahnhöfen gar keine Kontrollen mehr möglich – weder die umfänglichen Sperrenkontrollen an den Ausgängen noch stichprobenartige Überprüfungen am Bahnsteig.
In Frankfurt freilich wurde das Problem gelöst. Auch hier gibt es Kontrollen, bei denen die Auf- und Abgänge gesperrt werden. Der Unterschied: Wer während dieser Sperre einen Fahrgast zur U-Bahn begleiten will, bekommt von den Kontrolleuren einen Berechtigungsschein – kostenlos.
Pro Jahr werden laut Korte 15 000 Bahnsteigkarten gelöst. Zum Vergleich: Der Absatz von Einzeltickets für eine Zone liegt bei der MVG bei zehn Millionen. Geld, räumt Korte ein, brächten die Bahnsteigtickets nicht ein. Die Kosten für die Kontrollen würden auch durch die von Bahnsteigsündern erhobenen Bußgelder nicht gedeckt.