Den Feind lauert in der Nachbarschaft: Zwei Streithähne aus Aubing – ein Ehepaar und ihr Nachbar – werfen sich gegenseitig vor, einander mit Kameras zu überwachen. Das Ehepaar hatte den Mann vor Gericht gezerrt, weil der sein Anwesen mit Kameras gefilmt hat. Das Amtsgericht gab ihm Recht: Der Nachbar darf sein Anwesen weiterhin mit einer Überwachungskamera filmen.
Die Retourkutsche folgte aber auf dem Fuße. Der Mann hatte wiederum gegen das Ehepaar geklagt, weil es ebenfalls Überwachungskameras betreibt und mit ihnen sogar den öffentlichen Gehweg vor dem Haus filmt. In diesem Verfahren steht das Urteil noch aus.
Nach Informationen des Amtsgerichts liegen die beiden Parteien schon seit mehreren Jahren im Streit. Weil das Anwesen des Nachbarn mehrfach beschädigt wurde, habe er Anfang 2017 zwei Überwachungskamers installiert, deren Einstellungsbereich manuell geändert werden kann. Zum Unmut des Ehepaars: Eine der Kameras sei unmittelbar auf ihren Wintergarten ausgerichtet und würde unter anderem ihre dort nackt spielenden Kinder filmen, klagen die Eheleute. Der Beklagte könne jederzeit die Kamera auf Aufzeichnungen ihres Grundstücks umstellen. Der Nachbar betonte, dass die Überwachungskamera zur Verhinderung weiterer Beschädigungen nur auf sein eigenes Grundstück ausgerichtet sei.
Das hatte auch die Polizei laut Amtsgericht bei einer Durchsuchung seines Anwesens festgestellt. Die Richterin urteilt: Allein die Möglichkeit, dass das Ehepaar (durch Neu-Ausrichtung der Kamera) beobachtet werden könnte, reicht nicht aus, um die Kameras zu verbieten.