Maibäume können künftig ohne große Bürokratie von außerhalb in die Stadt gebracht werden. Das Kreisverwaltungsreferat will auf Anregung des Bayerischen Innenministers nun etwas großzügiger bei den Genehmigungen von Maibaum-Transporten vorgehen. Maibäume dürfen innerhalb eines 15-Kilometer-Radius ohne Anmeldung und Genehmigung transportiert werden, wenn sie ordnungsgemäß von Polizei, Feuerwehr oder THW gesichert werden. Außerhalb dieser Grenze gilt die Maibaum-Fuhre jedoch offiziell als Langholz-Transport und muss umfangreiche Auflagen erfüllen. Für Maibaumvereine in der Großstadt München ein riesiger Aufwand, der die Bewahrung der alter Tradition unnötig erschwert, so die Beschwerde des Berg-am-Laimer Bezirksausschusses. Denn in München seien wohl immer mehr als 15 Kilometer mit dem Brauchtumsstangerl zurückzulegen. Das Innenministerium sah’s genauso und empfahl dem KVR, Einzelfall-Ausnahmen zuzulassen. ick