Im weiß-blau gestreiften Hemd und Jeans sitzt Nidal A. am Dienstag auf der Anklagebank. Er wirkt gelassen, ruhig. Bis Anfang Mai diesen Jahres saß der 28-Jährige wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft. Dann wurde der Haftbefehl ausgesetzt, da das Oberlandesgericht keinen dringenden Tatverdacht gesehen hatte.
Ermittler hatten in der Wohnung des Moslems in München Schwefelsäure, Metallkugeln und Chinaböller gefunden. Zudem soll sich der 28-Jährige im Internet eine Anleitung und Tipps zum Bau einer Bombe besorgt haben. Dennoch will Nidal A. nicht vorgehabt haben, einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag zu begehen. „Der Vorwurf, der Angeklagte habe vorgehabt, einen Sprengstoffanschlag zu verüben, ist falsch“, sagte sein Anwalt Adam Ahmed. „Zudem ist der Angeklagte kein Salafist und war nie einer.“
Die Generalstaatsanwaltschaft München sieht das anders. Sie wirft dem mehrfach vorbestraften Mann vor, er habe in einer Chat-Gruppe im Internet Anschläge auf „Spione“ und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angekündigt und wenige Tage später um Tipps für den Bau einer Bombe gebeten. Er habe sich zudem eine Anleitung zum Bombenbau und entsprechende Zutaten besorgt.
Um die inhaltlichen Beweise ging es vor der Staatsschutzkammer zunächst nicht. Stattdessen wurde der Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich: Sein Mandant sei viel zu spät und nicht vollständig darüber belehrt worden, welche Taten ihm zur Last gelegt werden und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Hätte der Münchner etwa gewusst, dass auch eine präventive Gewahrsamnahme im Raum stehe, hätte er keinesfalls ausgesagt, betonte Anwalt Adam Ahmed. „Infolge so gravierender Rechtsverstöße“ forderte er, dass die vorliegenden Beweise nicht verwertet werden dürften und ein Beweiserhebungsverbot folgen müsse.
Die Kammer wies den Antrag jedoch zurück und befragte im Anschluss drei Ermittler als Zeugen. Die Kripobeamten hatten bei der Wohnungsdurchsuchung eine Skizze gefunden, wie mit handelsüblichen Mitteln der Sprengstoff TATP hergestellt werden kann. Die Anleitung soll exakt einem Bombenbau-Video der Terrormiliz IS entsprechen, deren Propaganda in dem Chat-Kanal verbreitet worden sei.
Für den Prozess sind drei Termine angesetzt. Das Urteil soll am 19. Dezember fallen.