Luftverschmutzung, Feinstaubbelastung, Qualen für Menschen und Tiere sowie tonnenweise Müll – die Argumente der Bürgerinitiative sind nicht von der Hand zu weisen. Durch Silvesterfeuerwerke wird in Deutschland binnen weniger Stunden eine Feinstaubmenge freigesetzt, die etwa 15 Prozent des im gesamten Jahr durch Straßenverkehr ausgestoßenen Feinstaubs entspricht. In der Silvesternacht werden kurzzeitig extrem hohe gesundheitsgefährdende Werte erreicht.
Das Böllern, das oft schon mittags anfängt, belastet empfindliche Personen und Tiere über Stunden. Zudem gibt es immer wieder Unfälle mit den Knallern. „Das sind eben auch gefährliche Verbindungen“, sagt Ursula Pils, die den Antrag auf der jüngsten Bürgerversammlung in Trudering vorgetragen hat. Ihre Forderung: Die Abschaffung der privaten Feuerwerke in ganz München. „Da amüsiert sich ein Teil der Bürger und die anderen leiden.“ Als Ersatz solle die Stadt ein kontrolliertes Feuerwerk zentral abbrennen.
Nicht nur in Trudering wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen. In vielen Stadtteilen findet das Ansinnen der Bürgerinitiative breite Unterstützung auf den Bürgerversammlungen. Nur in einzelnen Versammlungen, zum Beispiel in Sendling, wurde die Idee abgelehnt. Auch einige Bezirksausschüsse, meist Isaranlieger, haben entsprechende Anträge ins Rathaus geschickt. Schon im vergangenen Jahr setzten sich ÖDP und Linke für ein Verbot der Privatfeuerwerke ein – zumindest innerhalb des Mittleren Rings, also dem Gebiet der Umweltzone.
Der Haken an dem Ansinnen: Ein solches Verbot könnte nur das Bundesinnenministerium aussprechen. Das Silvesterfeuerwerk wird übers Sprengstoffrecht geregelt – und das ist Bundessache.
Die Kommunen können allenfalls Einschränkungen erlassen. Zum Beispiel kein Abbrennen in der Nähe von Gebäuden und Anlagen, die besonders brandempfindlich sind. Rund um Kirchen, Krankenhäuser und Altersheime sind Böller und Raketen in München bereits tabu. Ein striktes Feuerwerksverbot gilt auch für Schloss Nymphenburg. Um das Risiko zu minimieren, kontrollieren Mitarbeiter in der Silvesternacht die Dachböden auf mögliche Brandherde. Zudem werden Teilbereiche der Schlossanlage als Ruhezonen für Parkvögel gesperrt. Auch für den Chinesischen Turm und das japanische Teehaus im Englischen Garten besteht besondere Brandgefahr und somit ein entsprechender Schutzabstand. Die Residenz wird nach Schluss des Silvesterkonzerts um 23 Uhr komplett gesperrt.
Es gäbe auch die Möglichkeit, Silvesterkracher in bestimmten dicht besiedelten Gebieten zu verbieten. Allerdings müsste das Kreisverwaltungsreferat immer im Einzelfall prüfen, warum gerade hier eine besondere Belästigung vorliegt. Weil Feuerwerkskörper weder unter den Betrieb von Anlagen fallen noch einen Brennstoff darstellen, bietet das Bundesimmissionsschutzgesetz keine Handhabe. Und laut Umweltreferat führen die hohen Feinstaubwerte am 1. Januar in München nicht zu langfristig unzulässigen Grenzwertüberschreitungen.
In Sachen Abfall erklärt die Untere Naturschutzbehörde, die Müllberge an Silvester würden in den Isarauen im Vergleich zum restlichen Jahr eine eher untergeordnete Rolle spielen. Das Grillen an der Isar bedeute eine erheblich höhere Brandgefahr als das Silvesterfeuerwerk.
Bei der Stadtverwaltung sieht man derzeit keinen Anlass, sich mit der Frage eines zentralen Feuerwerks zu befassen. Die Referate verwiesen auf Anfragen unserer Zeitung auf die geltende Gesetzeslage, die ein generelles Verbot nicht zulasse. Dass umfassende Teilverbote möglich sind, zeigen aber Beispiele aus anderen deutschen Städten (siehe Kasten).