Stalker vom Balkon geholt

von Redaktion

Ein Stalker auf Abwegen hat am Samstag die Polizei und die Feuerwehr in Alarmbereitschaft versetzt. Mit einem Großaufgebot rückten sie an, nachdem der unliebsame Verehrer auf den Balkon seiner Angebeteten geklettert war.

VON DANIELA SCHMITT

Alles fing mit einem Internet-Chat an. In der virtuellen Welt haben sich laut Polizei eine 36-jährige Neuperlacherin und ihr späterer Stalker kennengelernt. Nach einem Treffen in der Realität war es um den 27-Jährigen geschehen – er hatte sich in die Angestellte verliebt. Mehr noch: Offenbar hatte der Pole ein krankhaftes Verlangen entwickelt, das ihn am Samstag sogar dazu trieb, über die Hausfassade zur Wohnung seiner Angebeteten in den fünften Stock zu klettern.

Dabei hatte der Mann die 36-Jährige bereits am Freitag derart bedrängt, dass sie die Polizei rief. „Ihm wurde ein Platzverweis erteilt und ein Kontaktverbot ausgesprochen“, teilt eine Polizei-Sprecherin mit. Bereits am nächsten Tag setzte er sich über dieses Verbot hinweg – und suchte in der Früh erneut die Nähe der Frau. Wiederum musste die Polizei einschreiten, diesmal ließ sie ihn in eine psychiatrische Einrichtung bringen. Der behandelnde Arzt entließ ihn aber noch bevor er einem Richter vorgeführt werden konnte.

Postwendend fuhr der liebestolle Mann erneut nach Neuperlach. Ein Zeuge (51) beobachtete ihn um die Mittagszeit, wie er sich über die Balkone des Hochhauses zur Wohnung seiner Angebeteten in rund 15 Metern Höhe hangelte! Dieser Zeuge verständigte die Polizei. Die Angestellte war zu dem Zeitpunkt zwar nicht in der Wohnung, sie hatte aber zuvor ihren Türschlüssel der Polizei übergeben. Um für alle Fälle gewappnet zu sein, rückte zudem die Feuerwehr mit Höhenrettern, Drehleiter und Sprungpolstern an. Zum Einsatz kamen sie dann nicht – der Stalker wurde von der Polizei auf dem Balkon festgenommen und übers Treppenhaus abgeführt. Momentan befindet er sich in einer psychiatrischen Klinik. Eine Anzeige wegen Stalkings wurde gestellt.

Seit März 2017 sind Stalking-Opfer rechtlich besser geschützt. Zuvor war Stalking nur strafbar, wenn die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend beeinträchtigt“ wurde – etwa wenn ein Wohnortwechsel nötig wurde. Neuerdings muss Stalking nun nur noch „geeignet sein“, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Täter können also schneller als bisher bestraft werden – selbst wenn die Beeinträchtigungen noch nicht eingetreten sind. In München wurden im vergangenen Jahr 132 Stalking-Fälle angezeigt.

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