In Kürze soll darüber entschieden werden, wohin die NSU-Terroristin Beate Zschäpe verlegt werden soll. „Ich kann bestätigen, dass Gespräche über eine mögliche Verlegung von Frau Zschäpe stattgefunden haben“, erklärt Martin Bauer, Sprecher des Bayerischen Justizministeriums, auf Anfrage unserer Zeitung. Im März 2013, kurz vor Beginn des NSU-Prozesses, war Zschäpe in die Frauenabteilung der JVA Stadelheim verlegt worden. Dort wird sie nicht mehr lange bleiben.
Rückblick: Am 11. Juli 2018 wurde die NSU-Terroristin vom Münchner Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt – als Mittäterin des Terror-Trios um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Zehn Morde hatte die Terrorzelle zwischen 2000 und 2007 verübt. Als Böhnhardt und Mundlos Selbstmord begingen, stellte sich Zschäpe: Seit dem 8. November 2011 sitzt sie hinter Gittern – wohl noch für mehr als 20 Jahre. Denn das OLG stellte nach mehr als fünf Jahren Strafprozess auch die besondere Schwere der Schuld fest.
Bis Ostern wird sich nun ihr weiteres Schicksal entscheiden. Tatsache ist: Das Oberlandesgericht muss sein Urteil schriftlich begründen. Richter Manfred Götzl hat dafür insgesamt 93 Wochen Zeit, 26 sind bisher verstrichen. „Ich glaube aber, dass das bis Ende April geschehen wird“, sagt Mathias Grasel, Zschäpes Wahlverteidiger im NSU-Prozess. „Am Dienstag habe ich meine Mandantin zuletzt besucht“, verrät Grasel. Was in der JVA Stadelheim besprochen wurde, bleibt geheim. „Meine Schweigepflicht verbietet es mir, darüber zu sprechen.“
Nach Informationen unserer Zeitung wird hinter den Kulissen aber bereits an der Verlegung der inhaftierten Terroristin gearbeitet. Michael Stumpf, Leiter der JVA Stadelheim, bestätigt dies. Zschäpes Wunsch ist eine Verlegung nach Chemnitz – realistischer ist aber, dass sie in das bayerische Frauengefängnis nach Aichach (433 Plätze) verlegt wird. Die Verlegung wird allein aufgrund der langen Haftstrafe nötig. Die Frauenabteilung der JVA Stadelheim ist bei Strafgefangenen „nur bis zu einer Dauer der Strafhaft von zwei Jahren zuständig“, sagt Anstaltsleiter Stumpf. „Verurteilte Frauen mit einer höheren Strafdauer werden grundsätzlich nach Aichach verlegt.“ Aus wichtigen Gründen könne jedoch vom Vollstreckungsplan abgewichen werden – etwa, wenn ein Gefängnis überbelegt ist oder in einer anderen Anstalt besondere Behandlungsangebote für Häftlinge bestehen. Auch soziale Gründe können Stumpf zufolge eine Rolle für Ausnahmen spielen: zum Beispiel, wenn Angehörige in der Nähe wohnen.
Im Fall von Beate Zschäpe wäre das ihre Mutter Annerose, die in Jena lebt. „Prinzipiell kommt auch eine Verlegung über Ländergrenzen hinweg in Betracht“, sagt Stumpf. „So haben wir erst vor Kurzem einen hier verurteilten Täter heimatnah zu seinen inzwischen in einem anderen Bundesland wohnenden Angehörigen verlegt.“ Was im Falle von Beate Zschäpe wiederum für Chemnitz sprechen könnte, wo sie bereits nach ihrer Verhaftung einsaß. Aber: Zur Mutter hat sie keinen Kontakt. Wie im Prozess herauskam, war die Beziehung nie gut – und riss ab, als die Tochter 1998 in den Untergrund abtauchte und zur Terroristin wurde.
Eine endgültige Entscheidung über die Verlegung ist bislang noch nicht gefallen. Wie es im Fall Zschäpe weitergeht „wird sich zeigen“, sagt Stadelheim-Chef Stumpf. Sicher dagegen ist, dass Zschäpes Anwälte Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts eingelegt haben. „Dieser Fall ist noch längst nicht erledigt“, sagt Hermann Borchert, Zschäpes zweiter Wahlverteidiger. Pikant: Er geht davon aus, dass das Münchner Urteil keinen Bestand vor dem Bundesgerichtshof haben wird. „Wenn Richter Götzl das Urteil schriftlich so begründet, wie er es mündlich vorgetragen hat, dann sehe ich gute Chancen, dass der BGH es nicht durchgehen lässt“, sagt Borchert. Im Kern bezieht er sich darauf, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, Zschäpe als Mittäterin zu verurteilen, wenn sie nicht selbst am Tatort gewesen ist. „Damit solch ein Urteil rechtskräftig wird, müsste man die bestehenden Gesetze ändern.“ Vier Wochen haben die Anwälte Zeit, den Revisions-Antrag zu begründen, sobald das OLG-Urteil schriftlich vorliegt. „Das ist der entscheidende Countdown“, sagt Grasel.